Pensionen

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Brieflicher Kostelka-Appell an alle Abgeordneten zur Abschaffung der Pensionskürzungen für Neupensionisten

Der Präsident des unabhängigen Pensionistenverbandes Österreichs, Dr. Peter Kostelka, hat 183 persönlich unterzeichnete Briefe an die Abgeordneten des Nationalrats im Parlament übergeben. Das Ziel der Initiative ist, einem langwierigen und teuren Gerichtsverfahren vorzugreifen.

Kostelka beruft sich dabei als geschäftsführender Präsident des Österreichischen Seniorenrats auf einen gemeinsamen Beschluss aller im Seniorenrat vertretenen Organisationen und appelliert an die Abgeordneten, diesem Beschluss zu folgen: „Tun Sie das noch bevor die Gerichte Sie dazu zwingen.“

Im Folgenden der Wortlaut des Briefes:

Sehr geehrte/r

Ich darf mich mit einem drängenden und vor allem für zukünftige Pensionist*innen wesentlichen Thema an Sie wenden: der Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung. Nach wie vor bestehende Gesetzeslage ist: Die Höhe der ersten Pensionsanpassung im Jahr nach der Pensionierung ist – abhängig vom MONAT, in den der Pensionsstichtag fällt – gestaffelt. Nur wer im Jänner seine Pension antritt, bekommt 100 %; geht jemand im Juli in Pension, gibt es nur mehr die halbe Anpassung (50 % des Anpassungswertes); im Oktober nur mehr 10 und November- und Dezember-Neupensionist*innen gehen überhaupt leer aus (Dauerrecht). Diese Regelung summiert sich im Laufe eines Pensionslebens für alle Betroffenen zu einem Verlust von bis zu mehreren zehntausend Euro!

Diese Aliquotierungsregelung wurde für die Pensionsjahrgänge 2023 und 2024 (volle erste Anpassung 2024 bzw. 2025) ausgesetzt. Dadurch kommt es aber zu einer Ungleichbehandlung des ebenso davon betroffenen Pensionsjahrgangs 2022, der heuer eine reduzierte Anpassung hinnehmen musste. Und auch gegenüber den Pensionsjahrgängen 2025 und folgende ist diese Ungerechtigkeit nicht argumentierbar.

Wir haben als Pensionistenverband Österreichs mehrmals und heftig auf die Unsachlichkeit dieser Regelung hingewiesen: Der MONAT der Pensionierung hat nach einem langen Arbeitsleben überhaupt keine Relevanz auf die Bemessungsgrundlage, sodass diese Anpassung-Kürzungs-Regelung gleichheitswidrig und damit verfassungswidrig ist.

Denn gemäß ASVG unterscheiden sich die Beitragsgrundlagen zweier Personen mit völlig identen Parametern NICHT bei Pensionsanfall am 1. Jänner von jenen am 1. Dezember eines Jahres (Unterschied nur beim Steigerungsbetrag).

Und: In den nächsten 10 Jahren fallen bei beinahe ALLEN Frauen aufgrund der stufenweisen Anhebung des Frauenpensionsalters die Alterspensions-Stichtage jeweils in die zweite Jahreshälfte. Das bedeutet, dass besonders Frauen von diesen Reduktionen bei der ersten Pensionsanpassung betroffen sind, die sich dramatisch auf für ihr restliches Leben auswirken. Das ist eine eklatante Diskriminierung und ein „Armuts-Automatismus“, der angesichts der ohnehin deutlich geringeren Frauenpensionen sicherlich nicht gewünscht wird.

Der Österreichische Seniorenrat, in dem alle österreichischen Pensionistenorganisationen vertreten sind, hat daher einstimmig beschlossen, den Gesetzgeber aufzufordern, die gesetzlichen Grundlagen dergestalt zu ändern, dass die Aliquotierung bei der ersten Pensionsanpassung ab sofort dauerhaft und für den Pensionsjahrgang 2022 auch rückwirkend abgeschafft wird. Auf diese gemeinsame Forderung aller Seniorenorganisationen berufe ich mich ausdrücklich, damit alle Pensionist*innenauch im ersten Pensionsjahr die VOLLE Pensionsanpassung erhalten. Tun Sie das noch bevor Sie die Gerichte dazu zwingen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Kostelka