Vorweg: Man kann nicht sagen, dass nichts geschehen ist. Aber vieles kommt spät, wirkt nicht dauerhaft, ist kompliziert (Stichwort Energiegutschein) und ist vor allem zu wenig.
Teuerungsausgleich
Der mit dem dritten Maßnahmenpaket beschlossene „Teuerungsausgleich“ beträgt 300 Euro und wird am 1. September 2022 (nur) an die 195.000 Bezieher*innen einer Ausgleichszulage („Mindestpension“) ausbezahlt.
AO. Einmalzahlung
Beschlossen wurde auch eine „Außerordentliche Einmalzahlung“. Diese soll mit der Pension am 1. September 2022 aufs Konto kommen. Und zwar für Pensionist*innen im Inland. Die Höhe der Einmalzahlung hängt von der Pensionshöhe ab. Kleinere Pensionen bekommen (und das kritisiert der PVÖ!) eine geringe Einmalzahlung. Zwischen 1.139 Euro netto und 1.566 Euro netto gibt es 500 Euro als Einmalzahlung und dann wird es immer weniger. Ab 1.812 Euro netto gibt es nichts mehr (siehe Tabelle unten). Auch hier muss betont werden: Es handelt sich um eine einmalige Leistung, die kein Pensionsbestandteil ist. Und Achtung: Bei der Ausgleichszulage gilt als Basis für die Einmalzahlung der Eigenpensionsanteil.
Zweimal € 250,– Bonus
Im Herbst bekommen dann alle erwachsenen Personen in Österreich 250 Euro „Klimabonus“ und weitere 250 Euro „Anti-Teuerungsbonus“. Letzterer kommt einmalig für 2022, der Klimabonus soll einmal jährlich kommen.
Kalte Progression
Die „Kalte Progression“ soll (wirksam erst 2023) abgeschafft werden. Dadurch soll es nicht mehr dazu kommen, dass man trotz einer Pensionserhöhung durch die Steuerprogression kaum mehr als vorher bekommt. Das betrifft aber nur die lohnsteuerpflichtigen Pensions-Bezieher*innen.
Auch diverse Absetzbeträge sollen ab dem Jahr 2023 angehoben werden.