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Anti-Teuerungs-Maßnahmen - Wer bekommt was und wann?

Aktuell erreichen den Pensionistenverband zahlreiche Anfragen zu den Anti-Teuerungs-Maßnahmen der Regierung. Besonders dazu wer was wann und wieviel bekommt. Der Pensionistenverband hat dies für Pensionist*innen kurz und übersichtlich aufgeschlüsselt.

Mit 1. September 2022 gelangen die „Außerordentlichen Einmalzahlung“, der Teuerungsbonus für Ausgleichzulagen-BezieherInnen und ab September laufend der Klimabonus und der Anti-Teuerungsbonus zur Auszahlung.

Hier klicken: Zahlungen an Pensionist*innen im Überblick!

Wichtige Informationen zur „Außerordentliches Einmalzahlung:

Aus der Tabelle ist die jeweilige Höhe der Einmalzahlung zu entnehmen, die sich an der Höhe der EIGEN-Pension orientiert.

Dabei stellen die rund 200.000 Bezieher*innen einer Ausgleichzulage („Mindestpension“, heuer 1.030 Euro brutto) eine Besonderheit dar.

Sie bekommen aber die Einmalzahlung NICHT für die 1.030 Euro berechnet. Sondern nur von ihrem Eigenpensionsanteil.

Also konkret: eine Mindestrentnerin hat 400 Euro Eigenpension und erhält 630 Euro Ausgleichzulage (in Summe also 1.030). Sie bekommt aber nicht 250 Euro als Einmalzahlung (auf Basis 1.030 Euro), sondern nur 57 Euro (auf Basis 400 Euro Eigenpension).

Das ist unsozial, wenn ÖVP und Grüne bei den Ärmsten die Einmalzahlung kürzen.

Unsere weitere Kritik:

Die vollen 500 Euro Einmalzahlung erhalten nur die Bezieher*innen einer Pension von 1.200 Euro brutto bis 1.800 Euro brutto. Das sind nur rund 500.000 Pensionsbezieher, also nur ein Viertel der PensionsbezieherInnen.

Alle die unter 1.200 brutto Pension haben, bekommen nur einen Bruchteil (siehe Tabelle im Dokument).

Bei über 1.800 brutto Pension bekommen wird’s weniger;  ab 2.250 brutto ist Schluss.