Pensionen

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Klagen statt verzagen - Antworten auf die häufigsten Fragen!

Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Aktion "Klagen, statt verzagen" - Wer kann überhaupt klagen? Was passiert wenn der Bescheid kein Datum hat? Muss ich selbst klagen? Was passiert wenn es zu einem Verfahren kommt? Können Kosten für den Kläger entstehen? Und vieles mehr.

Ich habe bereits unaufgefordert einen Bescheid erhalten. Jedoch liegt das bereits länger als 3 Monate zurück. Kann ich trotzdem klagen?

JA! Mit der Bescheidanforderung, die Sie von uns per Mail erhalten, beziehen wir uns auf die Pensionsanpassung 2023. Fordern Sie – wie von uns vorgegeben – einen (neuen) Bescheid an. Den dann von Ihrer Pensionsversicherung erhaltenen (neuen) Bescheid sollten Sie mit dem Klagsbrief (den Sie ebenfalls von uns per Mail erhalten) innerhalb von 3 Monaten (das ist wichtig, sonst wird er rechtskräftig!) beklagen.

Was passiert wenn auf meinem Bescheid kein Datum steht?

In diesem Fall gilt das Datum des Einlangens bzw. des Poststempels

Betrifft die Klage auch eine Berufsunfähigkeitspension?

JA! Sie beklagen die aliquotierte Pensionsanpassung, unabhängig davon, welche Pensionsart Sie beziehen. 

Können auch Bezieher*innen einer Witwenpension bei der Klage mitmachen?

Ja, für Witwenpensionsbscheide gilt dieselbe Vorgangsweise wie für Alterspensionsbescheide.

Können auch Beamte, im Ruhestand befindliche öffentliche Bedienstete und Selbstständige eine Klage einreichen?

Grundsätzlich ja. Hier muss bei der auszahlenden Stelle ein Bescheid nach dem jeweiligen Dienstrecht verlangt werden. Auch Selbstständige und Beamte sowie im Ruhestand befindliche öffentliche Bedienstete haben ein Recht auf einen allgemeinen Feststellungsbescheid – wenn nichts anderes vorgesehen ist.

Es haben ja zwei Parteien (SPÖ und FPÖ) bereits eine Verfassungsklage gegen die Aliquotierung eingebracht. Warum muss ich jetzt selber auch eine Klage einbringen?

Weil es sein kann, dass der Verfassungsgerichtshof die Klage der Parteien nur für zukünftige Pensionsjahrgänge ändern lassen will. Da würde der 2022er-Pensionsjahrgang wieder durch die Finger schauen. Deshalb die Individualklagen. Denn dann müssen die Gerichte über jeden einzelnen Fall entscheiden und nur wer tatsächlich selbst klagt, hat Aussicht auf Erfolg.

Handelt es sich dabei um eine Sammelklage?

NEIN! Sie klagen selbst. Das ist auch notwendig, damit Ihr individueller Fall entschieden wird.

Warum wird die Klage bei der pensionsauszahlenden Stelle und nicht direkt bei Gericht eingebracht?

Über die pensionsauszahlende Stelle wird dann automatisch das zuständige Gericht befasst (in der Regel das regionale Arbeits- und Sozialgericht).

Entstehen bei der Klage beim Arbeits- und Sozialgericht Kosten?

NEIN! In den von uns aufgezeigten ersten Klagsschritten entstehen (bis auf zweimal Portokosten für eingeschriebene Briefe) keine Kosten, da die Pensionsversicherungsanstalten keinen Kostenersatzanspruch haben.

Was bei einer Ladung zu einer ersten Tagsatzung beim Arbeits- und Sozialgericht zu beachten ist:

  • Wenn Sie eine Ladung zu einer Tagsatzung bekommen – bitte schicken Sie diese Ladung (gemeinsam mit eventuellen Klagsbeantwortungen etc.) an office(at)pvoe.at. Sie erhalten von uns dann umgehend ein Gutachten, das Sie vor Gericht bitte vorlegen.
  • Keine Angst, die Tagsatzung beim Arbeits- und Sozialgericht ist ein in diesem Verfahren vorgesehene Verhandlung und dauert nur kurz.
  • Sie brauchen bei dieser Verhandlung nicht von einem Rechtsanwalt o.Ä. begleitet werden.
  • Die Verhandlung beim Arbeits- und Sozialgericht ist nur ein ZWISCHENSCHRITT auf dem Weg zum Verfassungsgerichtshof.
  • Die Rechtsfrage, ob die anteilige (nicht volle) Pensionsanpassung 2023 gegen den Gleichheitssatz verstößt und daher verfassungswidrig ist, kann nur der Verfassungsgerichtshof klären (und nicht das Arbeits- und Sozialgericht!)
  • Achtung: Wenn Sie aus irgendwelchen Gründen NICHT bei der Verhandlung erscheinen, bekommen Sie trotzdem ein schriftliches Urteil. Also auch in diesem Fall haben Sie keinen Nachteil. Sie sollten sich aber bei Nicht-Erscheinen bei Gericht entschuldigen.

Das Wichtigste zum Verfahren in Kürze:

  • Es entstehen Ihnen keine Kosten durch das Verfahren!
  • Der Richter/die Richterin vor dem Arbeits- und Sozialgericht hat eine Anleitungspflicht und geht mit Ihnen Schritt für Schritt alles durch.
  •  Bei Ihrem Verhandlungstermin sollten Sie die Klage KEINESFALLS zurückziehen.
  • Überreichen Sie der Richterin/dem Richter das Gutachten, das sie von uns per Mail erhalten haben mit den Worten: „Ich darf Ihnen ein Rechtsgutachten übergeben, aus dem hervorgeht, dass die Pensionsanpassung verfassungswidrig ist.“
  • Diese Verhandlung ist ein Zwischenschritt. Nach der Verhandlung erfolgt einige Zeit später ein (schriftliches) Urteil. Dieses Urteil wird vermutlich negativ ausfallen, weil die Anpassung ja auf Basis eines geltenden Gesetzes durchgeführt wurde. Dieses Urteil ist wichtig, weil es in der Folge benötigt wird, um eine weitere Klage beim Verfassungsgerichtshof stellen zu können. Nur der Verfassungsgerichtshof kann eine Entscheidung treffen, ob die reduzierte Anpassung verfassungswidrig ist.
  • Verlangen Sie bitte jedenfalls ein Urteil. Wenn die/der Richter/in eine Unterbrechung/Ruhendstellung des Verfahrens vorschlägt, stimmen Sie nicht zu.
  • Sobald Sie das Urteil bekommen, senden sie es so schnell wie möglich an den Pensionistenverband Österreichs unter office@pvoe.at.
  • Wir informieren Sie dann über die weitere Vorgehensweise.

Ich bin nicht Mitglied des Pensionistenverbandes. Kann ich trotzdem klagen?

JA! Der Pensionistenverband (PVÖ) ist eine UNABHÄNGIGE Interessensvertretung der älteren Generation. Der PVÖ ist ein Verein, der von Mitgliedsbeiträgen lebt. Wir können derartige Aktionen, die hoffentlich jedem einzelnen viel Geld bringen, aber nur deshalb machen, weil viele Menschen im Alter von 50+ Mitglied des Pensionistenverbandes sind. Bitte werden Sie es auch! Damit wir noch stärker werden und eben derartige Aktionen, für die wir Geld investieren mussten, durchführen können Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 28. https://pvoe.at/mitglied-werden/

Warum wurde 2021 nicht geklagt?

Wir haben als Pensionistenverband von Anfang an gegen die Aliquotierung gekämpft und es wurden mehrere Anträge im Parlament gestellt, die allesamt von ÖVP, Grüne und NEOS abgelehnt wurden. Was jetzt neu ist: Erst jetzt spricht ein Rechtsgutachten – aufgrund der hohen Teuerungsraten – von einer Verfassungswidrigkeit. Das war in der Vergangenheit nicht so klar, ein Gang zu den Höchstgerichten war daher nicht aussichtsreich. Das hat sich aber durch die hohen Teuerungsraten und den entsprechend höheren Pensionsanpassungsfaktor geändert.