Pensionen

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Bis zu 74.000 Euro Pensionskürzung, weil erste Pensionsanpassung nicht voll gewährt wird

Bei einer Pension von rund 2.000 Euro und einer durchschnittlichen Pensionsdauer wird der Verlust auf rund 47.000 Euro prognostiziert. Rechnet man die derzeit hohen Inflationsraten dazu, steigert sich der Pensionsverlust sogar auf 74.000 Euro. Das sind Summen, die dramatisch ins Gewicht fallen. Wir fordern daher die Rücknahme dieser Teilanpassungsregelung.

„Die von der ÖVP-Grünen Regierung Ende 2020 beschlossene Regelung, wonach die erste Pensionsanpassung nach Pensionsantritt nicht mehr voll gewährt wird, sondern nur mit einem abhängig vom jeweiligen Monat des Pensionsantritts aliquot gekürzten Prozentsatz, führt zu lebenslangen Pensionsverlusten. Beispielsweise bekommt jemand der im Juni eines Jahres in Pension geht, im Folgejahr nicht die volle Pensionsanpassung, sondern nur 50 Prozent des Anpassungswertes. Bei Pensionsantritt im November und Dezember gibt es im ersten Jahr nach der Pensionierung ab 2024 überhaupt keine Anpassung. Bei einer Pension von rund 2.000 Euro und einer durchschnittlichen Pensionsdauer wird der Verlust auf rund 47.000 Euro prognostiziert. Rechnet man die derzeit hohen Inflationsraten dazu, steigert sich der Pensionsverlust sogar auf 74.000 Euro. Das sind Summen, die dramatisch ins Gewicht fallen. Wir fordern daher die Rücknahme dieser Teilanpassungsregelung“, so der Präsident des unabhängigen Pensionistenverbandes Österreichs (PVÖ) Dr. Peter Kostelka.

Verunsicherung bei Neu-Pensionist*innen ist groß

Weiters kommt hinzu, dass der sogenannte Aufwertungsfaktor, der sich aus der Lohnentwicklung ergibt und die Pensionen wertsichern soll, erst mit bis zu 3 Jahren Verzögerung zum Tragen kommt. Laut Berechnungen der Arbeiterkammer wird somit die hohe Inflation der Jahre 2022/2023 erst 2025 Eingang in das Pensionskonto bzw. den Pensionsanspruch finden. Beim Pensionistenverband häufen sich die Beratungstermine von kurz vor der Pension stehenden Personen. Die Verunsicherung ist groß. „Viele wissen um diese prozentuell gestaffelte Anpassung im ersten Pensionsjahr gar nicht. Dazu kommt, dass es nur für das Jahr 2023 eine Sonderlösung gibt. Angesichts der horrenden Teuerung dürfen die Neupensionist*innen nicht zusätzlich dramatische und vor allem lebenslange Pensionskürzungen erleiden. Die Teilanpassungsregelung der ersten Pensionsanpassung muss abgeschafft werden. Dafür werden wir mit voller Kraft eintreten – gegenüber jeder Regierung. Denn der unabhängige Pensionistenverband ist der älteren Generation verpflichtet. Und sonst niemandem!“, so Pensionistenverbands-Präsident Kostelka abschließend.