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Der PVÖ informiert: Heimopferrente - So können Sie Entschädigung beantragen

Auch nach vielen Jahren können Opfer von Gewalt und Missbrauch in Kinderheimen oder Pflegefamilien Entschädigung und eine Rente bekommen. Die Volksanwaltschaft hilft beim Beantragen.

„G’sunde Watschen“, rundum verschlossene Gitterbetten, Ruhigstellung mit Medikamenten, abgesperrte Wasserhähne, sexueller Missbrauch: In Kinderheimen, aber auch bei Pflegefamilien wurden viele Jahrzehnte lang Kinder und Jugendliche seelisch und körperlich gequält. Die Lebensbedingungen waren bis in die 1980er-Jahre weit entfernt von menschenwürdigen Standards. „Diese Verbrechen sind oft verjährt, aber trotzdem können die Opfer auch nach Jahrzehnten eine Entschädigung und eine monatliche Rente bekommen“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz.

Die Rente beträgt etwa 337,30, zusätzlich zur Pension. „Viele Menschen, die als Kind im Heim waren und heute vielleicht schon im Pensionsalter sind, wissen aber nicht, dass sie Anspruch darauf haben. Sie wissen auch nicht, wer zuständig ist, und fühlen sich zwischen Opferstellen der Länder oder Kirchen, Sozialministerium und Pensionsversicherung hin- und hergeschickt“, sagt Achitz: „Und für andere ist es eine große seelische Belastung, die alten Erlebnisse wieder wachzurufen, und sie stellen deshalb keinen Antrag.“

Die Heimopferrente für Menschen, die zwischen 1945 und 1999 in Kinder- und Jugendheimen Opfer von Gewalt wurden, ist 2017 auf Vorschlag der Volksanwaltschaft eingeführt worden. Sie wickelt auch einen großen Teil der Anträge ab. Volksanwalt Achitz: „Wenn Sie nicht wissen, wer zuständig ist, melden Sie sich bei der Volksanwaltschaft!“

Stichwort Heimopferrente

Unabhängig von der Entschädigung, die vom Heimträger bzw. dessen Rechtsnachfolger bezahlt wird, können Betroffene eine Heimopferrente beantragen.

Sie beträgt monatlich 337,30 Euro. Die Volksanwaltschaft informiert und unterstützt bei der Antragstellung.

Infos und Kontakte finden Sie hier: https://volksanwaltschaft.gv.at/heimopferrente

Kostenlose Servicenummer: 0800 223 223 – 144 oder 147

E-Mail: hog(at)volksanwaltschaft.gv.at