Konsumentenschutz

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Erfolg für Stromkunden: Verbund lenkt bei Vertragsbindung ein

Die Konsumentenschützer-/innen der AK Oberösterreich haben in einer wichtigen Rechtsfrage einen Erfolg gegen den Verbund erzielt. Es geht um die Vertrags­bindung für ein Jahr bei Float-Tarifen. Diese hielten die Expert-/innen der AK Oberösterreich für rechtswidrig. Der Verbund hat nun diese Rechtsmeinung akzeptiert und eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Float-Tarif: Was ist das?

Bei einem Float-Tarif wird der Preis in der Regel monatlich an die Preisentwicklung an der Börse angepasst. Diese Anpassung erfolgt automatisch. Der Verbund verrechnet bei seinem Float-Tarif zusätzlich einen Fixpreisanteil. Das Risiko steigender Preise trägt bei Float-Tarifen ausschließlich der Kunde. Sinken die Preise, werden diese Senkungen auch automatisch weitergegeben.


Konsumenten­beschwerde gab Ausschlag
Ein Konsument aus dem Innviertel hatte einen Float-Tarif beim Verbund abgeschlossen. Als sich der monatliche Teilzahlungsbetrag erhöhte, wollte der Konsument kündigen. Der Verbund verwies auf die Vertragsbindung von 12 Monaten hin und lehnte die Kündigung ab.

Nachdem der Verbund auch gegenüber der AK Oberösterreich nicht einlenkte, leiteten Expert-/innen des Konsumentenschutzes ein Abmahnverfahren wegen der Vertragsbindung ein. Erst dadurch lenkte der Konzern ein und gab eine Unterlassungserklärung ab.

Vertragsbindung war unzulässig

Beim Float-Tarif tragen ausschließlich die Kund-/innen das Risiko steigender Preise. Selbst bei exorbitanten Preis­steigerungen wie zuletzt verhindert die Vertragsbindung, dass Kund-/innen den Vertrag kündigen und zu einem anderen Lieferanten wechseln.

Diesem gravierenden Nachteil steht kein berechtigtes Interesse des Unternehmens an der langen Vertragsbindung gegenüber. Somit ist die Vertragsbindung rechtswidrig.

 

Schlau­strom GmbH: Klage läuft

Auch die Schlaustrom GmbH versorgt ihre Kund-/innen mit einem flexiblen Tarif. Hier wird der Preis sogar stündlich an die Preis­entwicklung an der Börse angepasst, es besteht ebenso eine Vertragsbindung von 12 Monaten.

Anders als der Verbund war die Schlaustrom GmbH aber nicht bereit eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die Konsumentenschützer-/innen der AK Oberösterreich veranlassten die Unterlassungsklage.

 

Konsumenten­rechte achten - derzeit wichtiger denn je

Die steigenden Energiepreise bringen bereits eine enorme Belastung für alle Konsument-/innen.

Energieunternehmen, die bei steigenden Preisen Konsumentenschutzrechte missachten, muss dringend Einhalt geboten werden.

Die Konsumentenschützer-/innen der AK Oberösterreich schreiten kompromisslos gegen Rechtsbrüche ein, damit die Belastung durch die ohnehin hohen Strompreise nicht zusätzlich verschärft wird.