Bei allen Umbauten gilt: Um den Umbau gefördert zu bekommen, muss das Ansuchen vor Beginn der Umbauarbeiten eingereicht und bewilligt werden. Die Arbeiten dürfen nur von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt und alles muss mit Rechnungen genau belegt werden können.
Unterstützungen in den Bundesländern
Unterstützungen gibt es in allen Bundesländern – wobei Höhe und Voraussetzungen variieren. Ein ungefährer Richtwert: Das Mindestalter liegt überall bei ca. 60 Jahren, die Höhe der Umbaukosten muss ca. 3.000 Euro übersteigen und man muss im jeweiligen Bundesland mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Im Falle von Wien werden z. B. 35 Prozent der förderfähigen Umbaukosten bezahlt, jedoch maximal 4.200 Euro.
Für alle Förderungen gilt: erst dann mit den Bauarbeiten beginnen, wenn Ihr Förderungsansuchen positiv erledigt ist!
Weitere Informationen und Beratung zu den unterschiedlichen Fördermöglichkeiten für barrierefreie Umbauten gibt es bei der Landesregierung Ihres Bundeslandes und den Landesstellen des Sozialministeriumservice . Aber auch direkt beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Am besten direkt nachfragen, Kostenvoranschlag des Handwerkers/der Baufirma (schriftlich) einholen und Antrag auf Unterstützung einreichen.