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Konsumentenschutz

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Klausel bei Generali-Lebensversicherung ist gesetzeswidrig - VKI hilft bei Durchsetzung Ihrer Rechte!

Betroffene haben Anspruch auf höhere Rente. Der Verein für Konsumenteninformation startet eine Sammelaktion zu Generali-Versicherungen mit Rentenwahlklausel! Die Teilnahme ist noch bis 30. September möglich.

Die Generali Versicherung AG (Generali) stützt sich bei Lebensversicherungen mit Rentenwahloption auf eine Klausel, wonach für die Höhe der Rente die Berechnungsgrundlagen zum Zeitpunkt der Rentenwahl anzuwenden sind. Diese Klausel beanstandete der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in einem Verbandsverfahren. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab dem VKI Recht und erklärte die Klausel für gesetzwidrig. Nach Ansicht des VKI muss die Generali die Renten auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Berechnungsgrundlagen neu bemessen, sofern anlässlich des Vertragsabschlusses ein Richtwert über die zu erwartende Rente angegeben war.

VKI unterstützt bei Durchsetzung Ihrer Rechte

Dies führt zu einer deutlichen Erhöhung der Rente, weil die bei Vertragsabschluss geltenden Sterbetafeln sowie höhere Garantiezinssätze für die Rentenberechnung heranzuziehen sind. Der VKI unterstützt betroffene Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Anpassung (Erhöhung) der Rente.

Sammelaktion noch bis 30. September

Eine Teilnahme an der Sammelaktion ist bis 30. September 2022 möglich. Sämtliche Details dazu gibt es unter www.verbraucherrecht.at/generali.