Pensionen

© Ludwig Schedl

Kostelka: Verhandlungsbasis ist und bleibt 10 Prozent!

Der gesetzliche Anpassungswert der Pensionen für 2023 steht seit heute fest: 5,8 Prozent. Die Pensionisten dürfen aber nicht ein weiteres Jahr viel weniger bekommen als die aktuelle Teuerung ausmacht. Deshalb ist und bleibt die Forderung des Pensionistenverbandes nach einer Anpassung in Höhe von 10 Prozent unsere Verhandlungsbasis.

Der gesetzliche Anpassungswert der Pensionen für 2023 steht seit heute fest: 5,8 Prozent. „Die Pensionisten dürfen aber nicht ein weiteres Jahr viel weniger bekommen als die aktuelle Teuerung ausmacht. Die Preise für essen, heizen wohnen sind dramatisch gestiegen und steigen laut Prognosen noch weiter an. Deshalb ist und bleibt die Forderung des Pensionistenverbandes nach einer Anpassung in Höhe von 10 Prozent unsere Verhandlungsbasis. Ich rufe den Bundeskanzler, den Vizekanzler, Sozial- und Finanzminister zu raschen Verhandlungen im Rahmen eines Pensionsgipfels auf“, so Pensionistenverbands-Präsident Dr. Peter Kostelka.

Nicht nochmals Kaufkraftverlust

Kostelka erinnert daran, dass vor einem Jahr der damalige ÖVP-Bundeskanzler Kurz ohne Verhandlungen mit den Pensionistenvertretern „völlig unzureichende 1,8 Prozent Pensionsanpassung dekretiert hat“. Kostelka: „Der Pensionistenverband hat damals schon gewarnt, dass das zu einem Kaufkraftverlust führen wird. Seit über einem Jahr müssen die Pensionist*innen jetzt bereits die horrende Teuerung stemmen und daher kann es nicht sein, dass sie nächstes Jahr neuerlich weniger bekommen. Die Lage ist mittlerweile existenzbedrohlich, Altersarmut breitet sich aus und: der Kaufkraftverlust betrifft auch mittlere und höhere Pensionen“

Schau nach bei Kreisky

Kostelka: „Wir erleben die massivste Teuerungswelle seit 50 Jahren. Diese außergewöhnliche Situation erfordert eben auch außergewöhnliche Maßnahmen. Wie im Jahr 1974, als die Regierung Kreisky die Pensionen mit Jahresbeginn um 10,4 Prozent und dann noch einmal am 1. Juli 1974 um weitere 3 Prozent erhöht hat, um die Ölkrisen-Inflation auszugleichen. Damals wurde wirksam und zeitnah gegengesteuert. Das brauchen wir auch heute, denn die gültige gesetzliche Regelung der Pensionsanpassung erfüllt heute nicht die dringend notwendige Kaufkraftsicherung.