Kostelka: „Der Pensionistenverband war die erste Interessensvertretung, die gegen diese Pensionskürzung aufgetreten ist. Wir haben nun die Pläne einer Verfassungsklage der Kärtner Landesregierung, der SPÖ und auch der Volksanwaltschaft registriert. Wenn die Regierung nicht einlenkt, wird sie vom Verfassungsgerichtshof dazu gezwungen werden“, schätzt der Pensionistenverbands-Präsident die Lage ein.
Pensionistenverband prüft Sammelklage - Aliquotierung muss auch rückwirkend aufgehoben werden
Dem unabhängigen Pensionistenverband geht es jedoch auch um bereits heuer betroffene Personen. Sie bekommen heuer nur dann die vollen 5,8 Prozent Pensionsanpassung, wenn sie im JÄNNER 2022 in Pension gingen. Alle die ab FEBRUAR 2022 ihren Pensionsstichtag hatten, bekommen heuer weniger. Das summiert sich im Laufe der Zeit auf mehrere zehntausend (!) Euro. Kostelka: „Der unabhängige Pensionistenverband prüft derzeit die Möglichkeit einer Sammelklage von betroffenen Neu-Pensionisten. Damit sollen auch eine rückwirkende Reparatur dieser Pensionskürzung erreicht werden, damit nicht nur in Zukunft die volle Anpassung im ersten Pensionsjahr gewährt werden muss. Sondern auch alle, die bereits heuer einer zu geringe Pensionserhöhung erhalten, den vollen Anpassungswert erhalten.“