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Angehörigenbonus - Fakten, Fragen, Kritikpunkte

Was ist der Angehörigenbonus? Wann kommt er? Wer bekommt ihn? Und wie stelle ich den Antrag? Wir haben die wichtigsten Fakten, offene Fragen und Kritikpunkte am geplanten Bonus für pflegende Angehörige zusammengefasst.

Personen die nahe Angehörige, denen zumindest ein Pflegegeld der Stufe 4 gebührt, in häuslicher Umgebung pflegen und sich aufgrund dieser Tätigkeit in der Pensionsversicherung begünstigt selbst- oder weiterversichert haben, erhalten ab Juli 2023 einen Angehörigenbonus. Auch anderen Angehörigen mit geringem Einkommen, beispielsweise Pensionist*innen, gebührt der Angehörigenbonus unter bestimmten Voraussetzungen.

Der Angehörigenbonus soll für beide Gruppen für das Jahr 2023 in Höhe von 750 Euro und ab 2024 in Höhe von 1.500 Euro gebühren.

Voraussetzungen:

+ Bezug eines Pflegegeldes zumindest der Stufe 4
+ gemeinsamer Haushalt mit der pflegebedürftigen Person
+ überwiegende Pflege seit mindestens einem Jahr
+ maximales Einkommen des pflegenden Angehörigen von 1.500 Euro netto pro Monat

Wo kann ich einen Antrag auf den Angehörigenbonus stellen?

Diese Frage ist derzeit noch offen. Eine spezielle Beantragung, wie sie derzeit in Aussicht steht, stellt aber eine zusätzliche bürokratische Hürde dar, an der viele Anspruchsberechtigte scheitern werden. Es gibt viel zu wenig Information, wie und wo sie den Bonus beantragen können. Hier fordert der Pensionistenverband eine klare, einfache und niederschwellige Informationsoffensive und die Einführung einer österreichweiten Pflegetelefon-Hotline, an die man sich für Fragen und Unterstützung wenden kann.

Die weiteren Kritikpunkte des Pensionistenverbandes am Pflege-Angehörigenbonus:

- Die Höhe: Der Bonus beträgt 1.500 Euro im Jahr, also gerade einmal 4 Euro pro Tag für täglich aufopfernde Pflege und Betreuung eines Angehörigen. Damit kann man nicht einmal eine einzige Stunde mobile Pflege bezahlen, die die/den pflegenden Angehörige/n entlasten würde. Dazu kommt: Es gibt Einkommensgrenzen über die hinaus man keinen Bonus mehr bekommt.

- Die Anspruchsvoraussetzungen: Der Bonus kann nur beansprucht werden, wenn sich die/der zu Pflegende bereits in Pflegestufe 4 oder höher befindet. In diesem Bereich findet aber die Pflege und Betreuung meist bereits in einer stationären Pflegeeinrichtung, zum Beispiel in einem Pflegeheim statt. Der Pensionistenverband hat immer den Angehörigenbonus bereits ab Stufe 3 gefordert, damit der Großteil jener Angehöriger, die zu Hause pflegen und betreuen, davon profitieren können. Die Regierung schließt mit ihrer Einschränkung 75 Prozent der pflegenden Angehörigen vom Bonus aus.

- Dazu kommt: Man muss in einem gemeinsamen Haushalt leben. Heißt: Die um die Ecke wohnende in Pension befindliche Tochter, die ihre betagte Mutter oder ihren Vater pflegt und betreut, bekommt KEINEN Angehörigenbonus.

- Gültigkeit: Der Pflege-Angehörigenbonus wird erst ab Mitte 2023 gewährt. Der Pensionistenverband fordert, dass der Bonus rückwirkend bereits ab 1.1.2023 gelten soll.