Prof. Harry Kopietz | Landespräsident, PVÖ-Wien
Interessensvertretung
Pensionen

© PVÖ Wien | Schedl

Pensionssicherungsbeitrag für Beamt*innen im Ruhestand endlich abschaffen

Beamt*innen des Bundes und der Länder, darunter Sanitäter*innen, Feuerwehrmänner*frauen, Krankenschwestern/Pfleger, Kanzleibedienstete im Ruhestand und Pensionist*innen der ÖBB und Post erhalten um 3,3 Prozent weniger Pension, als ASVG-Pensionist*innen.

Ihnen wird automatisch der Pensionssicherungsbeitrag abgezogen. Das gilt auch für Hinterbliebenen-Pensionen sowie Witwen- und Waisenpensionen. Diese Regelung ist sozial nicht gerecht und muss endlich geändert werden“, stellt Harry Kopietz, Wiener Landespräsident des Pensionistenverbandes Österreichs (PVÖ) klar.

"Der Sicherungsbeitrag hatte in grauer Vorzeit seine Berechtigung, als Beamten- und ÖBB-Pensionen stärker erhöht wurden, als die ASVG-Pensionen. Seit geraumer Zeit werden aber alle Pensionen gleich verhandelt, es gibt keine Unterschiede mehr zwischen Beamten- und ASVG-Pensionserhöhungen. Den Pensionssicherungsbeitrag gibt es aber immer noch! Und das führt dazu, dass Beamte und ÖBB-Pensionist*innen weniger Pension erhalten, als ASVG-Pensionist*innen bei gleichem Ausgangsbetrag“, weiß PVÖ-Landespräsident Harry Kopietz.

"Zwar wurde in den letzten Jahrzehnten minimal an kleinen Rädchen geschraubt, abgeschafft wurde der ungerechte Beitrag aber noch immer nicht. „Die schwarz-grüne Bundesregierung hat einen SPÖ-Antrag auf Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrags zuerst viele Monate liegen gelassen und dann im Verfassungsausschuss mit fadenscheinigen Argumenten auf den Sankt Nimmerleinstag vertagt“, kritisiert Kopietz weiters und stellt abschließend klar: „Ich fordere die Bundesregierung und die Länder auf, sich mit dem Thema ernsthaft auseinanderzusetzen und den Pensionssicherungsbeitrag bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension endlich abzuschaffen. Damit würde ein wichtiges Signal gesetzt werden: Gerechtigkeit für Beamt*innen! Hier müssen endlich Entscheidungen getroffen und Maßnahmen ergriffen werden, um Dienstleistenden im öffentlichen Bereich eine angemessene Pension zu garantieren!“