PVÖ-Präsident Dr. Peter Kostelka fordert, dass die Anfang September beschlossene Strompreisbremse für alle Menschen gelten muss. Sie muss auch jenen finanzielle Entlastung bringen, die über keinen eigenen Stromzähler verfügen – beispielsweise Bewohner*innen von Seniorenwohnheimen, Wohngemeinschaften oder Seniorenwohnhäusern.
Diese wären laut aktuellem Gesetzestext nämlich von der Förderung ausgeschlossen. Präsident Kostelka hat sich mit dieser Forderung auch bereits in einem Brief an Finanzminister Dr. Brunner gewandt.
Zur Erklärung: Was genau ist die Strompreisbremse?
Bis zu einem Grundkontingent von 2.900 kWh pro Jahr wird der Energiepreis des Lieferanten (Arbeitspreis, Grundpreise und Rabatte des Lieferanten; nicht umfasst sind Netzkosten, Abgaben und Steuern) auf maximal 10 ct/kWh netto gedeckelt. Falls die Energiepreise höher sind, wird die Differenz durch die Bundesregierung abgegolten. Jede Kilowattstunde, die über dem Grundkontingent verbraucht wird, wird zum vertraglich vereinbarten Energiepreis des Lieferanten verrechnet. Die Ersparnis wird direkt auf der Stromrechnung berücksichtigt. Dafür ist kein Antrag notwendig.