Electric plug and light bulb on Euro banknotes and coins
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Strompreis­bremse muss für alle gelten

PVÖ-Präsident Dr. Peter Kostelka fordert, dass die Anfang September beschlossene Strompreis­bremse für alle Menschen gelten muss. Auch für all jene, die über keinen eigenen Stromzähler verfügen.

PVÖ-Präsident Dr. Peter Kostelka fordert, dass die Anfang September beschlossene Strompreis­bremse für alle Menschen gelten muss. Sie muss auch jenen finanzielle Entlastung bringen, die über keinen eigenen Stromzähler verfügen – beispielsweise Bewohner*innen von Seniorenwohnheimen, Wohn­gemeinschaften oder Seniorenwohnhäusern.

Diese wären laut aktuellem Gesetzestext nämlich von der Förderung ausgeschlossen. Präsident Kostelka hat sich mit dieser Forderung auch bereits in einem Brief an Finanzminister Dr. Brunner gewandt.

Zur Erklärung: Was genau ist die Strompreisbremse?

Bis zu einem Grundkontingent von 2.900 kWh pro Jahr wird  der Energiepreis des Lieferanten (Arbeitspreis, Grundpreise und Rabatte des Lieferanten; nicht umfasst sind Netzkosten, Abgaben und Steuern) auf maximal 10 ct/kWh netto gedeckelt. Falls die Energiepreise höher sind, wird die Differenz durch die Bundesregierung abgegolten. Jede Kilowattstunde, die über dem Grundkontingent verbraucht wird, wird zum vertraglich vereinbarten Energiepreis des Lieferanten verrechnet. Die Ersparnis wird direkt auf der Stromrechnung berücksichtigt. Dafür ist kein Antrag notwendig.