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Ungerechtigkeit! Mindestpensionisten sind bei Einmalzahlung schlechter gestellt!

In der Analyse des Teuerungspaket der Bundesregierung durch den Pensionistenverband tritt jetzt eine himmelschreiende Ungerechtigkeit zu Tage. Die viel gepriesene Einmalzahlung für Pensionsbezieher*innen in Höhe von 500 Euro gilt in dieser Höhe NICHT für Bezieher*innen einer Ausgleichszulage (Mindestpension).

Dazu ein Beispiel: Eine Alleinstehende Pensionistin hat eine Eigenpension von 500 Euro und bekommt 530,49 Euro Ausgleichzulage, in Summe also die Mindestpension von 1.030 Euro (Auslgeichszulagen-Richtsatz 2022: 1030,49 Euro, Anm.) Die Einmalzahlung aus dem Teuerungspaket wird aber nur von der Eigenpension berechnet und beträgt damit nicht 500 Euro, sondern nur 71 Euro. „Die Regierung handelt hier unsozial. Denn: Selbst unter Einbeziehung des 300-Euro-Teuerungsausgleichs (der für Ausgleichszulagenbezieher, Arbeitslose, Mindestsicherungsempfänger gewährt wird) sind die, die am wenigsten haben, die großen Verlierer des Maßnahmen-Pakets der Bundesregierung“, erklärte heute Pensionistenverbands-Präsident Dr. Peter Kostelka.

Ungerechtigkeit muss schleunigst behoben werden

Für den Pensionistenverbands-Präsidenten ist klar: „Das muss schleunigst behoben werden! Es kann doch nicht sein, dass die Ärmsten wegen eines Gesetzespfusches der Regierungsparteien draufzahlen und weniger bekommen als alle anderen“, so Kostelka energisch.