Für Kostelka gibt es „noch sehr viel Gesprächsbedarf!“ Im Wesentlichen geht es dem Pensionistenverband darum, den Pensionistinnen und Pensionisten das abzugelten, was sie in eineinhalb Jahren, in denen die Teuerung bei fast 10 Prozent lag, während die Pensionen ja 2022 nur mit 1,8 Prozent und 2023 mit 5,8 Prozent angepasst wurden, zwischen zu finanzieren hatten. Kostelka: „Es kann doch nicht sein, dass die Pensionistinnen und Pensionisten die einzigen sind, denen die Teuerung nicht vollständig abgegolten wird.
Keine Zwei-Klassen-Behandlung beim Pensionskonto
Bei den Gutschriften auf dem Pensionskonto darf es laut Kostelka nicht zu einer „Zwei-Klassen“-Behandlung eines ganzen Pensionsjahrgangs kommen. Nämlich einen Teil, der die volle Gutschrift bekommt und jene, die 6 Prozent Pensionskürzung erhalten.
Volle Pensionsanpassung auch im ersten Pensionsjahr
Und zu guter Letzt geht es um die NEU-Pensionisten ab 2025. Sie sollen dauerhaft auch im ersten Pensionsjahr die volle Pensionsanpassung bekommen. „Wir wollen das aber dauerrechtlich durchsetzen, also auch über 2025 hinaus“, so Kostelka abschließend.