Landesvorstand
Der Landesvorstand besorgt die Geschäfte der Landesorganisation unter Beachtung der von der Landeskonferenz festgelegten Grundsätze. Er beschließt den Jahresvoranschlag, den Rechnungsabschluss genehmigt, setzt die Ausschüsse und deren Vorsitzende und Mitglieder ein, schlägt die Bestellung oder Abberufung des Landessekretärs vor und erlässt die Geschäftsordnungen für die Bezirks-und die Ortsorganisationen.