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Nationalratswahl 2024 – Wählen per Briefwahl

Jetzt können Wahlkarten für die Nationalratswahl am 29. September 2024 beantragt werden. Wir haben zusammengefasst was es dabei zu beachten gilt.

Wer am 29. September nicht persönlich in ihr/sein Wahllokal gehen kann, der kann seine Stimme für die Nationalratswahl am 29. September auch per Brief abgeben.

Anträge nur schriftlich oder persönlich möglich - nicht telefonisch

Die Wahlkarte muss direkt in Ihrer Gemeinde, in der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, beantragt werden. Das geht schriftlich - per Brief, Mail, Fax oder Online auf der Seite von oesterreich.gv.at - bis zum 25. September 2024. Wer seine Wahlkarte online beantragt, muss sich dabei ausweisen (z.B. über ID-Austria, Antragscode (den Antragscode finden Sie auf der amtlichen Wahlinformation, die Sie per Post erhalten) oder die Nummer des Reisepasses).

Wer seine Karte persönlich bei der Gemeinde oder dem Magistrat beantragen möchte, muss dies bis zum 27. September um 12:00 tun. Auch bei persönlichen Anträgen ist der Vorweis eines amtlichen Lichtbildausweises Vorschrift. Wird die Karte per Post zugestellt muss man bei der Entgegennahme des Briefes (beim Postzusteller oder auf dem Postamt) ebenfalls einen amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen.

Verschickt werden die Wahlkarten ca. 4 Wochen vor der Wahl durch die zuständige Gemeinde, da erst zu diesem Zeitpunkt die Stimmzettel für die Wahl vorliegen.

Wählen mit der Wahlkarte - direkt bei der Gemeinde/Magistrat, im Wahllokal am Tag der Wahl oder per Post

Sobald Sie Ihre Wahlkarte haben, können Sie Ihre Stimme abgeben. Vor dem 29. September entweder gleich bei der persönlichen Beantragung in der Gemeinde/auf dem Magistrat oder per Post. Hier sollte man nicht bis zum letzten Tag vor der Wahl warten - denn die Wahlkarte muss am Wahltag bis spätesens 117.00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen oder bis zu diesem Zeitpunkt in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten des Wahllokals abgegeben worden sein. Für die Wahlkarte muss kein Porto bezahlt werden - sie kann einfach ohne Briefmarke aufgegeben werden. Das Porto übernimmt der Bund.

„Fliegende“ Wahl-Behörde wenn Besuch des Wahllokals aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist

Wer aus gesundheitlichen Gründen kein Wahllokal aufsuchen kann weil sie/er z.B. bettlägerig ist, kann direkt bei seiner Gemeinde gemeinsam mit der Wahlkarte eine sogenannte „fliegende“ Wahl-Behörde beantragen. Diese "fliegende" Wahlbehörde kommt direkt zu Ihnen nach Hause, um die Wahlkarte abzuholen.

Mehr Informationen zum Thema Wahlkarte

Auf der Seite des Innenministeriums finden Sie weitere Informationen zum Thema Wählen mit Wahlkarte.