Wie ist die aktuelle gesetzliche Lage:
Die KV-Erhöhung von 5,1 auf 6 Prozent tritt mit der Juni-Pension in Kraft, d.h. sie wurde mit der Juni-Pension, die am 1. Juli ausbezalt wurde, erstmals auf den Konten sichtbar. Die Pension muss spätestens am 1. des Kalendermonates am Konto des Pensionsbeziehers zur Verfügung stehen, sollte dies ein Feiertag, Samstag oder Sonntag sein, dann am vorliegenden Bank-Werktag.
Zu unserer Position:
Der Pensionistenverband Österreichs ist von Anfang an mit voller Kraft gegen die Anhebung der KV-Beiträge für Pensionistinnen und Pensionisten eingetreten. Diese wurden trotz der massiven Proteste der SeniorenvertreterInnen beschlossen. Der PVÖ bewertet es als massiv unfair und unsozial dass vor allem SeniorInnen für das Stopfen der Budgetlöcher zur Kasse gebeten werden.
Unfair, weil die Erhöhung der KV-Beiträge im Gegensatz zur Bankenabgabe nicht auf zwei Jahre befristet ist.
Unsozial, weil diese Anhebung eine Verteuerung von rund 17,6 Prozent bedeutet. Das trifft sozial Schwächere/Armutsgefährdete unverhältnismäßig stark.
Weiters muss bedacht werden, dass SeniorInnen in der Regel 40 Jahre oder mehr im Erwerbsleben gestanden sind. In dieser Zeit haben sie Krankenversicherungs-Beiträge ins System einbezahlt.
Der PVÖ fordert daher, dass die Erhöhung der KV-Beiträge für PensionistInnen nach 2 Jahren evaluiert und neu bewertet werden muss.
Wie wirkt sich diese Maßnahme auf die Netto-Pension aus?
Brutto-Pension Netto aktuell Netto ab Juni 2025
1.500 € 1.423,50 € 1.410,00 € - 13,50 €
1.650 € 1.557,98 € 1.546,10 € - 11,88 €
1.800 € 1.671,86 € 1.658,90 € - 12,96 €
1.950 € 1.772,56 € 1.762,08 € - 10,48 €
2.100 € 1.857,52 € 1.846,24 € - 11,28 €
2.250 € 1.942,48 € 1.930,39 € - 12,09 €
2.400 € 2.027,43 € 2.014,54 € - 12,89 €
2.550 € 2.112,39 € 2.098,70 € - 13,69 €
2.700 € 2.197,35 € 2.182,85 € - 14,50 €
2.850 € 2.295,20 € 2.277,24 € - 17,96 €
3.000 € 2.394,84 € 2.375,94 € - 18,90 €
Wo kann ich mir den genauen Betrag ausrechnen:
https://bruttonetto.finanzrechner.at/2026
Was noch wichtig ist:
Sehr kleine Pensionseinkommen können im Rechner nicht wirklich dargestellt werden. Das liegt daran, dass im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ein Teil der Sozialversicherung (im Jahr 2024 80% und max. 637) zurückerstattet werden kann, wenn sich durch den Pensionistenabsetzbetrag eine theoretische negative Einkommenssteuer ergibt.
