Originaltext:
Soziale Sicherheit mit Verantwortung
Soziallandesrätin Eva Pawlata erklärt, warum Tirol bei der Reform einen eigenen Weg gegangen ist und was sich dadurch insbesondere für Pensionistinnen und Pensionisten verbessert.
PVÖ: Das Tiroler Mindestsicherungsgesetz wurde heuer umfassend reformiert. War dieser Schritt notwendig?
LRin Eva Pawlata: Es war aus rechtlicher Sicht klar, dass wir eine Änderung brauchen. Das hat auch der Verfassungsgerichtshof so bestätigt. Für mich stand fest: Diese Entscheidung treffen wir jetzt und überlassen sie nicht etwa dem Gutdünken einer späteren Regierung. Man kann die bundesgesetzlichen Vorgaben deutlich enger auslegen. Übergangsregelungen und gezielte Verbesserungen waren im österreichweiten Vergleich keine Selbstverständlichkeit. Das zeigt: Es macht einen Unterschied, wer ein solches Gesetz beschließt und das wollte ich nicht aus der Hand geben.
PVÖ: Was wurde konkret verbessert?
Eva Pawlata: Bezieherinnen und Bezieher der Ausgleichszulage erhalten durch die Reform erstmals Anspruch auf Leistungen der Mindestsicherung. Für Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten bedeutet das bis zu 200 Euro mehr im Monat, weil Sonderzahlungen großteils nicht angerechnet werden. Menschen mit Behinderungen erhalten zusätzlich 221 Euro im Monat. Wer aufgrund einer Behinderung, des Alters oder aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, kann sich auf die Mindestsicherung als soziales Auffangnetz verlassen. Genau das meine ich, wenn ich von einer sozialen Handschrift spreche.
PVÖ: Sie sprechen immer wieder von einem Tiroler Weg. Was meinen Sie damit?
Eva Pawlata: Bundesgesetzliche Vorgaben schaffen einen groben Rahmen, an dem sich die Bundesländer orientieren. Als Landesrätin liegt mein Fokus darauf, was Menschen in Tirol brauchen. Deshalb haben wir ein eigenes Berechnungsmodell entwickelt, das regionale Begebenheiten berücksichtigt und Härtefälle abfedert. Ein zentraler Ausgangspunkt waren die hohen Wohnkosten. Wir haben uns jeden Bezirk gesondert angesehen und berechnet, wie hoch die Kosten für das Wohnen vor Ort tatsächlich sind. Verschiedene Haushaltsgrößen und konkrete Lebensumstände der Betroffenen spielten ebenfalls eine Rolle. Auch wenn das Modell für Tirol entwickelt wurde, beinhaltet es Ansätze, die über Landesgrenzen hinweg richtungsweisend sein können.
PVÖ: Nicht alle sehen die Reform positiv. Wie reagieren Sie darauf?
Eva Pawlata: Mit dem Ausschluss subsidiär Schutzberechtigter aus der Mindestsicherung haben wir eine Vorgabe des Bundes umgesetzt. Wien hat diese Regelung bereits einige Monate vor Tirol eingeführt. Die große Mehrheit der Betroffenen konnte dort eine Arbeit finden. Das ist ein positives Zeichen und zeigt: Der (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt kann mit gezielter Unterstützung durchaus gelingen. In der Lage zu sein, sich den eigenen Lebensunterhalt zu sichern, schafft Unabhängigkeit und neue Perspektiven.
Bei dieser Reform ging es aber nicht darum, Menschen pauschal Leistungen wegzunehmen oder Debatten über Großfamilien zu führen. Gleichzeitig stehe ich dazu, dass die Mindestsicherung in einem fairen Verhältnis zu dem stehen muss, was Menschen durch Erwerbsarbeit verdienen und verdienen können. Das gilt ebenso gegenüber den Pensionistinnen und Pensionisten, die das System der sozialen Absicherung über Jahrzehnte mit Beiträgen aufgebaut und finanziert haben.
Menschen, die nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, müssen sich auf eine Form der Unterstützung verlassen können, die ihnen ein würdevolles Leben ermöglicht. Wer wiederum arbeiten kann, soll bestmöglich dabei unterstützt und auch dazu ermutigt werden, in Beschäftigung zu kommen. Soziale Unterstützung und Fairness sind keine Gegensätze – sie sind Grundpfeiler moderner Sozialpolitik und die Basis für ein solidarisches Hilfesystem, das auch in Zukunft tragfähig bleibt.
Foto: © Büro Pawlata
Anmerkung der Redaktion:
Für Fragen und Auskünfte steht das Büro von Landesrätin Eva Pawlata gerne zur Verfügung:
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