Der Pensionistenverband fordert bessere Rahmenbedingungen für 24-Stunden-Betreuung um Betreuungskrise zu vermeiden.
Aktuell arbeiten rund 70.000 Personenbetreuerinnen in Österreich, der tatsächliche Bedarf ist erheblich größer. Dazu kommt, dass in jüngster Vergangenheit etwa 5.000 Personenbetreuerinnen Österreich den Rücken gekehrt haben! PVÖ-Präsident Dr. Peter Kostelka dazu: „Wir schlittern zunehmend in eine Betreuungskrise! Die Rahmenbedingungen für die 24-Stunden-Betreuung müssen dringend verbessert werden!“
Geforderte Maßnahmen:
- Erhöhung der 24-Stunden-Pflege-Förderung auf 1.250 Euro.
(Diese Förderung wurde seit der Einführung im Jahr 2007 (!) erstmals im Jahr 2023 von 550 auf 640 und seit 1. September 2023 auf 800 Euro angehoben.) - Steuerliche Verbesserungen: Freibetragsbescheid für das laufende Jahr bei Aufwendungen für eine 24- Stunden-Betreuung
- Flächendeckende Supervision für Betreuerinnen und Angehörige
(auch digitale Supervision für Betreuerinnen und ggf. für Angehörige) - Die Foto-Pflicht auf der e-card per Jahresende 2023 muss ausgesetzt werden. Denn: Da von den zumeist ausländischen Betreuerinnen KEINE Fotodaten vorliegen, müssen sie zur Ausstellung einer e-card mit Foto PERSÖNLICH zu einer Behörde gehen. Problem dabei: zu wenig Registrierungsstellen insbesondere im ländlichen Raum. Bei einem
14-Tage-Einsatz z.B. im oberösterreichischen Salzkammergut muss die Betreuerin nach Linz und ist damit mehrere Stunden unterwegs bzw. abwesend, es entsteht ein Betreuungsausfall!
Gefordert wird die digitale Abwicklung der Neuausstellung. - Pflege UND Betreuung sind eine öffentliche Aufgabe!
- Es fehlt ein klares Bekenntnis zur Steuerfinanzierung!
- Begrüßt werden die Verlängerung und Anhebung der Pflege-Fondsmittel im Zuge des Finanzausgleichs
Gesetzte Maßnahmen:
- Kooperation Pensionistenverband Österreichs mit betreuerinnen.at
Vorteile: transparente Direktverrechnung, KEIN Knebelvertrag, KEINE versteckten Kosten, KEINE Provisionen, Keine versteckten Gebühren; sondern faire, sichere und transparente Betreuung.