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Aktion „Klagen statt verzagen“ ist beendet!

Zur großen Überraschung des Pensionistenverbandes Österreichs – und vor allem zum Leidwesen zehntausender Betroffener - hat der Verfassungsgerichtshof bekanntgegeben, dass er die 2023-er-Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung für alle, die 2022 in Pension gingen, für verfassungskonform erachtet und diese nicht gleichheitswidrig war.

Dr. Peter Kostelka, Präsident des unabhängigen Pensionistenverbandes Österreichs, der zahlreiche Betroffene beim Gang vor den VfGH unterstütze, bedauert diese Entscheidung sehr, stellt aber klar: „Der Spruch des VfGH ist anzuerkennen. Aber umso mehr wird der unabhängige Pensionistenverband weiterhin dafür eintreten, dass diese Regelung, die einer Geburtstags-Lotterie gleichkommt, in Zukunft dauerhaft abgeschafft wird.“

Zu allen noch offenen Verfahren hier die Antworten zu den häufigsten Fragen:

 

  1. Was ist jetzt zu tun, wenn ich eine Ladung zu einem noch offenen Gerichtstermin habe?
    ANTWORT: Bitte geben Sie dem Gericht bekannt, dass Sie die Klage zurückziehen wollen. Diese Klagsrückziehungen bei anhängigen Verfahren müssen schriftlich erfolgen.
     
  2. Gibt es eine nächste Instanz oder eine weitere Möglichkeit, das Verfahren fortzusetzen?
    ANTWORT: Nein. Es gibt keine weitere Instanz und keine sinnvolle Möglichkeit weiter vorzugehen
     
  3. Sind gegebene Vollmachten hinfällig und entstehen dadurch Kosten?
    ANTWORT: Die Vollmachten sind hinfällig. Es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten
     
  4. Sollen eventuell noch eintreffende Urteile noch an den Pensionistenverband gesendet werden?
    ANTWORT: Nein. Die Urteile müssen nicht mehr an uns gesendet werden.