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Angehörigenbonus ab 1. Juli

Pensionistenverband (PVÖ) Vorarlberg bietet Antragsschreiben an

Derzeit kann der neue Angehörigenbonus nur formlos beim Sozial- bzw. Pensionsversicherungsträger angesucht werden. Da der Pensionistenverband (PVÖ) Vorarlberg in den vergangenen Wochen mit zahlreichen Anfragen von pflegenden Angehörigen konfrontiert war, stellt der PVÖ Vorarlberg nun auf seiner Homepage pvoe.at/vorarlberg ein Antragsformular für den ab 1. Juli 2023 gültigen Angehörigenbonus als Download zur Verfügung.

Dieser Service ist insbesondere für Pensionisten wichtig, da diese, im Gegensatz zu selbst- oder weiterversicherten Personen, nicht von Amts wegen einen Angehörigenbonus erhalten. Die Pensionisten müssen diesen offensiv beantragen, informiert der Pensionistenverband (PVÖ) Vorarlberg.

Anspruchsberechtigt sind in Österreich Schätzungen zufolge rund 50.000 Menschen. Den Angehörigenbonus können pflegende Angehörige beantragen, die einen nahen Angehörigen mit zumindest Pflegestufe 4 überwiegenden seit mindestens einem Jahr pflegen und die nicht mehr als 1.500 Euro netto pro Monat verdienen.

Der Angehörigenbonus hat keine Auswirkung auf die Pension oder die Ausgleichszulage und wird für das Jahr der Einführung 750 Euro und ab dem kommenden Jahr 1.500 Euro betragen.