„Wenn die Regierung die Armutsbekämpfung bei den Pensionistinnen und Pensionisten ernst nehmen würde, dann ist es notwendig die Mindestpension so anzuheben, dass sie über der Armutsgrenze liegt und auch jährlich entsprechend angepasst wird“, fordert Kostelka.
Im heurigen Jahr liegt die Armutsgrenze für einen Ein-Personenhaushalt bei 1.392 Euro im Monat; umgerechnet auf 14 Bezüge im Jahr bei 1.193 Euro. Die Ausgleichszulage beträgt heuer aber nur 1.110 Euro (wird 14 mal im Jahr ausbezahlt). Sie liegt damit aktuell 83 Euro unter der Armutsgrenze. Für das Jahr 2024 wird die Ausgleichszulage – analog zu den Pensionen – um 9,7 Prozent erhöht werden. Die Höhe der Ausgleichszulage wird 2024 also bei rund 1.218 Euro (14 mal im Jahr) liegen. „In Anbetracht der enormen Teuerung, besonders bei Essen, Heizen, Wohnen, ist dies aber noch immer deutlich zu wenig. Denn die Teuerung lag zwischenzeitlich bei bis zu 11 Prozent – und diese Kosten mussten auch die Ärmsten der Armen vorfinanzieren. Der unabhängige Pensionistenverband Österreichs fordert daher, dass die Mindestpension auf 1.400 Euro angehoben wird“, unterstreicht Kostelka.
Kein Pensionist in Österreich darf unter der Armutsgrenze leben
Aktuell lässt sich die Armutsgefährdungsgrenze für 2024 noch nicht detailliert berechnen, wird aber vermutlich deutlich über 1.300 Euro (14 mal im Jahr) liegen. „Wir verlangen nicht mehr, als dass die Mindestpension spürbar höher sein muss als die Armutsgefährdungsgrenze. Denn es ist eine Schande für einen Sozialstaat, dass Bezieher*innen einer staatlichen Sozialleistung unter der Armutsgrenze leben müssen“, stellt Kostelka klar. Der Präsident des unabhängigen Pensionistenverbandes verweist in diesem Zusammenhang auch auf das Regierungsprogramm, in dem ÖVP und Grüne ein grundsätzliches Bekenntnis zur Bekämpfung von Altersarmut abgegeben haben. Kostelka: „Das darf kein Lippenbekenntnis bleiben, sondern es müssen Taten folgen. Die Teuerung hat die Armut verschärft. Es darf in Österreich keine Pensionistin und kein Pensionist unter der Armutsgrenze leben. Daher muss die Ausgleichszulage auf 1.400 Euro angehoben werden!“