Grundsätzliches und Voraussetzung:
+ Bezug eines Pflegegeldes zumindest der Stufe 4! Der Pensionistenverband fordert aber, dass der Bonus bereits ab Stufe 3 gewährt werden muss.
+ Gemeinsamer Haushalt ist nicht mehr Bedingung – Wäre er ursprünglich gewesen. Der Pensionistenverband hat protestiert, sich durchgesetzt und diese Änderung erreicht.
+ überwiegende Pflege seit mindestens einem Jahr
+ maximales Einkommen des pflegenden Angehörigen von 1.500 Euro netto pro Monat
+ Höhe des Bonus: Heuer – für das halbe Jahr seit Inkrafttreten 750 Euro, ab 2024 dann 1.500 Euro
Der Angehörigenbonus kann via Formular beantragt werden. Hier geht es zum Formular!
Wenn Sie Hilfe benötigen, so kontaktieren Sie bitte Ihren Pensionistenverband in Ihrem Bundesland. Hier finden Sie die Kontaktdaten aller Landesorganisationen!
Was ist, wenn ich eine 24-Stunden-Betreuung habe, aber trotzdem viele Pflegetätigkeiten übernehme?
Laut Auskunft des zuständigen Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz, können Betroffene trotzdem den Antrag stellen und um eine Einzelprüfung ansuchen. Denn: Wenn Personen mit sehr hohen Pflegestufen zu Hause gepflegt werden, kann es durchaus sein, dass auch bei 24-Stunden-Hilfe ein Angehörigenbonus gewährt wird, weil die überwiegende Pflege dann trotzdem durch den Angehörigen erfolgt!
Weitere Informationen zum Thema finden sich auf der Webseite der PVA.