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Einkommens-Fördergrenze bei 24-Stunden-Betreuung muss dringend erhöht werden!

Absurd: Viele Betroffene verlieren die Förderung, weil diese noch nie mit der Inflation bzw. den Pensionserhöhungen parallel mitangehoben wurde!

Für den unabhängigen Pensionistenverband Österreichs ist klar: Da die Pensionen, das Pflegegeld sowie Löhne und Gehälter mit der Teuerung angepasst werden, müssen gleichzeitig auch die Grenzbeträge für Förderungen und Befreiungen dementsprechend jedes Jahr valorisiert werden. Denn: Es darf nicht sein, dass man z.B. durch die Pensionsanpassung zwar monatlich mehr aufs Konto erhält, man gleichzeitig aber Förderungen/Zuschüsse/Befreiungen aufgrund nicht „mitwachsender“ Grenzbeträge verliert und man am Ende draufzahlt.

Einkommensgrenze für Förderung der 24-Stunden-Betreuung noch nie erhöht

So wurde z.B. die Einkommensgrenze für Förderung der 24-Stunden-Betreuung in 17 Jahren kein einziges Mal erhöht. „Seit 2007 liegt diese Grenze bei 2.500 Euro. Die Inflationsraten seit 2007 stiegen jedoch um 46,9 (!) Prozent. Durch die jährlichen Steigerungen von Pension- und Pflegegeld fallen Jahr für Jahr immer mehr Personen aus der vollen Förderwürdigkeit für die 24-Stunden-Betreuung (diese beträgt derzeit 800 Euro bei 2 selbstständigen bzw. 1.600 Euro bei zwei unselbstständigen Betreuungskräften pro Monat, Anm.) heraus. Heuer sind es durch die hohe Inflation sehr viele, die das betrifft: Sie zahlen dadurch unter dem Strich trotz deutlicher Pensionserhöhung drauf – das ist absurd“, stellt Dr. Peter Kostelka, Präsident des unabhängigen Pensionistenverbandes Österreichs klar.

Einkommensgrenzen für Förderungen müssen gesetzlich valorisiert werden

Dass die Einkommensgrenze für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung – im Gegensatz zu Pension und Pflegegeld – seit ihrer Einführung 2007 noch niemals an die Inflation angepasst wurde, ist für den unabhängigen Pensionistenverband Österreichs völlig unverständlich und nicht länger akzeptabel. „Es braucht eine gesetzliche Verpflichtung, dass die Einkommensgrenzen für alle Zuschüsse/Förderungen/Befreiungen jährlich gemäß der Inflation angepasst werden müssen. Denn eine Teuerungsabgeltung bei Pension, Pflegegeld oder Gehalt darf nicht zur Reduzierung oder sogar dem Wegfall von Sozialleistungen führen!“, so Kostelka.