Bereits Mitte Jänner findet dazu der zweite Runde Tisch mit Expertinnen und Experten anderer Interessenvertretungen u.a. aus der Banken- und Versicherungsbranche, Altersforschung, Wissenschaft, Volksanwaltschaft, Diskriminierungsstellen statt. Basierend auf dem ersten Zusammentreffen dieser Gruppe wurden die diskutierten Lösungsansätze geclustert und sollen nun in der zweiten Runde auf konkrete Maßnahmen heruntergebrochen werden.
Haben jedem Regierungsverhandler Problematik der Altersdiskriminierung verdeutlicht
Kostelka: „Wir haben jedem einzelnen Regierungsverhandler schriftlich die Problematik der Altersdiskriminierung insbesondere beim Digitalisierungszwang verdeutlicht. Es sollte zum Beispiel generell immer eine schriftliche oder persönliche Möglichkeit geben, Anträge auf Förderungen zu stellen - und das muss auch im Regierungsprogramm Niederschlag finden."
Großer Handlungsbedarf bei Banken und Versicherungen
Vor allem im Finanzwesen, also bei den Banken und Versicherungen sieht Kostelka „großen Handlungsbedarf“: Für den Präsidenten des Pensionistenverbandes ist die Kombination von Filialschließungen und fortschreitender Digitalisierung „ein Mix, wo viele Menschen aus Gründen der eingeschränkten Mobilität bzw. der Komplexität völlig herausfallen. Hier sind die Finanzdienstleister zu verpflichten, im Bedarfsfall immer für ihre Kundinnen und Kunden persönlich da zu sein, auch ohne Computer, ohne Smartphone und Internet."
Konkret geht es dem SeniorenRAT um:
- Abbau aller altersdiskriminierenden Klauseln und Bestimmungen im Produktbereich, insbesondere bei Konten, Krediten und Versicherungsverträgen;
- Definition von „analogen“ Mindeststandards im Kundenverkehr;
- Definition von Hilfsmitteln für in der Mobilität (oder anders) beeinträchtigte Personen, wie etwa barrierefreie Homepages, auf Wunsch ausgedruckte Dokumente in größerer Schrift, Rollstuhl-gerechte Geld- und Kontoauszugsautomaten, Gegensprechanlagen etc.;
- Erarbeitung von ergänzenden Alternativen zu Online-Geschäften wie „mobile“ Bankfilialen oder Telefon- und Zoom-Beratungen;
- Entwicklung gemeinsamer, kostenloser Schulungsangebote zur besseren Nutzung der digitalen Plattformen;
- Mitwirkung bei Programmen zum Schutz von Cyberkriminalität
Dauerhafte Anti-Altersdiskriminierungsstrategie und eigene Altersdiskriminierungsstelle
„Altersdiskriminierung ist kein Kavaliersdelikt!“, betont Kostelka mit dem Bestreben, eine „bewusstseinsbildende Kampagne“ zu initiieren. Diese soll schließlich in einer „dauerhaften Anti-Altersdiskriminierungsstrategie“ münden - eine jener Aufgaben, um die sich künftig eine noch zu schaffende österreichweite Altersdiskriminierungsstelle kümmern soll.
Geht nicht ohne gesetzliche Maßnahmen - Verbot von Altersdiskriminierung muss in Verfassung
Für Kostelka geht das nicht ohne gesetzliche Maßnahmen, „weil - wie wir gesehen haben - sogar der Staat etwa bei den Heizungstausch-Förderungen eine diskriminierende ,online-only-Praxis‘ betreibt.“
Daher fordert Kostelka die Ergänzung des Gleichheitsgrundsatzes gem. Art 7 des Bundesverfassungsgesetzes um den Punkt Altersdiskriminierung, die Erweiterung des Gleichbehandlungsgesetzes um den Diskriminierungspunkt Alter sowie eine wirksame Ausgestaltung eines Verbandsklagerechts durch den SeniorenRAT beziehungsweise durch die zu etablierende Altersdiskriminierungsstelle.