„Der Pensionistenverband Österreichs sieht sich durch ein aktuelles Gutachten von Prof. Dr. Manfred Matzka in seiner Kritik am zunehmenden Digitalzwang voll bestätigt“, erklärt PVÖ-Präsidentin Birgit Gerstorfer. Der renommierte Jurist, frühere Sektionschef im Bundeskanzleramt und langjährige Spitzenbeamte der Republik kommt in seiner Expertise zur sogenannten Geräte-Retter-Prämie zu dem Schluss, dass eine ausschließlich digitale Beantragung ohne analoge Alternative gleichheitswidrig und diskriminierend ist.
Matzka zeigt detailliert auf, dass der Gleichheitssatz der Verfassung, das Behindertengleichstellungsrecht, das E-Government-Gesetz und der Datenschutz einer „Online-only“-Praxis klare Grenzen setzen. „Genau darauf weisen wir seit Jahren hin: Es ist verfassungsrechtlich, sozialpolitisch und menschlich unzulässig, Menschen von Förderungen auszuschließen, nur weil sie keinen Computer oder kein Smartphone benutzen können oder wollen“, so Gerstorfer.
PVÖ-Forderung: Recht auf analoge Behördenwege gesetzlich verankern
Der Pensionistenverband fordert seit Langem, dass staatliche Förderungen und zentrale Verwaltungsleistungen immer auch analog – also auf Papier, telefonisch oder persönlich – beantragt werden können. „Ob Reparaturbonus, Geräte-Retter-Prämie oder andere Unterstützungsleistungen: Es muss überall eine gleichwertige analoge Alternative geben“, betont Gerstorfer.
Konkret verlangt der PVÖ:
- Ein gesetzlich verankertes Recht auf analoge Kommunikation mit Behörden und mit privaten Stellen, die öffentliche Aufgaben erfüllen.
- Papierformulare und persönliche Unterstützung in Gemeindeämtern, Bürgerservicestellen und teilnehmenden Betrieben bei allen großen Förderprogrammen.
- Barrierefreie und verständliche Verfahren für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, geringer digitaler Kompetenz oder ohne technischen Zugang.
„Das Gutachten von Prof. Matzka verdeutlicht: Die Daseinsvorsorge darf nicht davon abhängen, ob jemand online ist“, so Gerstorfer.
Ältere Menschen besonders betroffen – Altersdiskriminierung stoppen
Der PVÖ weist darauf hin, dass gerade viele ältere Menschen keinen Internetzugang haben, über kein geeignetes Endgerät verfügen oder mit komplexen Online-Formularen überfordert sind. „Wenn Förderungen wie die Geräte-Retter-Prämie ausschließlich digital beantragt werden können, dann ist das faktisch Altersdiskriminierung“, kritisiert Gerstorfer.
Das Gutachten unterstreicht, dass Diskriminierungsverbote auch für behinderte Menschen sowie für Personen mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten, mit geringer Literalität oder mit unzureichender Netzinfrastruktur gelten. „Wer all diese Menschen von wichtigen Unterstützungsleistungen ausschließt, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz – das sagt jetzt nicht nur der Pensionistenverband, das sagt ein ausgewiesener Experte für Verfassung und Verwaltung“, verweist Gerstorfer auf Prof. Matzka.
“Digitalisieren ja, aber niemals ohne analoge Wahlfreiheit”
„Wir begrüßen Digitalisierungsmaßnahmen, wenn sie das Leben einfacher machen – aber nicht, wenn sie Menschen ausschließen“, hält Gerstorfer fest. Der PVÖ fordert die Bundesregierung daher auf, das vom Gutachten bestätigte Recht auf analoge Alternativen rasch gesetzlich abzusichern und bestehende Förderprogramme entsprechend anzupassen.
„Dieses Gutachten ist ein Weckruf: Die Politik darf den bequemen Weg des Digitalzwangs nicht länger beschreiten. Es braucht ein klares Bekenntnis zu echter Wahlfreiheit – digital und analog“, so Gerstorfer abschließend. (Schluss)
