Pensionen

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Ausgleichszulage auf mindestens 1.400 Euro anheben

„Welttag der sozialen Gerechtigkeit“ - Zu diesem Anlass erinnert Dr. Peter Kostelka, Präsident des unabhängigen Pensionistenverbandes Österreichs, an die Dringlichkeit, die Ausgleichszulage (oft genannt: „Mindestpension“) über die Armutsgefährdungsgrenze auf mindestens 1.400 Euro anzuheben.

Für den Pensionistenverband steht fest: Keine Pensionistin und kein Pensionist in Österreich darf unterhalb der Armutsgrenze leben.

Bisher nur Ankündigungen

„Die Beseitigung der Altersarmut in Österreich muss hoch oben auf der Prioritätenliste der kommenden Regierung stehen. Denn bisher wurde nur vollmundig angekündigt, aber nichts umgesetzt. Die Ausgleichszulage liegt noch immer unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze. Eine Schande für einen Sozialstaat wie Österreich,“ so Kostelka. Der Pensionistenverband fordert, dass die Ausgleichszulage über die Armutsgrenze angehoben und danach jährlich entsprechend evaluiert und angepasst wird.

Im Jahr 2025 liegt die Ausgleichszulage für eine Person - trotz Anpassung - bei nur 1.273,99 Euro pro Monat (14 mal pro Jahr ausbezahlt). Die Armutsgrenze für einen Einpersonenhaushalt lag aber im Vorjahr bereits bei rund 1.350 Euro und wird sich in Anbetracht der Teuerung weiter erhöhen. (Anm. für das Jahr 2025 fehlen noch offizielle Zahlen).

“Mindestpension muss höher sein als Armutsgefährdungsgrenze”

„Der Wert einer Gesellschaft ist daran erkennbar, wie sie mit den schwächsten ihrer Mitglieder umgeht. Für einen Sozialstaat ist es ein Armutszeugnis, wenn Bezieherinnen und Bezieher einer staatlichen Sozialleistung unter der Armutsgrenze leben müssen. Wir verlangen, dass die Mindestpension höher sein muss als die Armutsgefährdungsgrenze“!, unterstreicht Kostelka abschließend.