Konsumentenschutz

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Elektronische Preisschilder dürfen nicht zu Nachteilen für Konsumenten führen

Mit den immer zahlreicher eingeführten elektronischen Preisschildern ist es ohne Weiteres möglich, dass das soeben im Regal um 1,29 genommene Produkt an der Kasse dann zum Beispiel 1,90 kostet. „Sicherheit ist ein großes Bedürfnis in unserer Generation“ sagt dazu Dr. Peter Kostelka, und er ergänzt: „Dazu gehört auch die Sicherheit, dass ich mich darauf verlassen kann, dass ein Produkt nicht alle paar Minuten einen anderen Preis hat!"

Dass „Was ‘s wiegt, des hat’s“, heißt es so treffend im Handel und bedeutet, dass Fairness und Seriosität von den Geschäftspartnern erwartet werden können. Wenn sich die Kunden darauf verlassen können, dann ist die nicht weniger bekannte Frage „Darf’s ein bisserl mehr sein?“ meist auch kein Problem.

Problem: Elektronische Preisschilder ermöglichen mehrere Preiswechsel pro Tag

Zum großen Problem kann das allerdings in Zukunft werden, wenn sich das „bisserl mehr“ auf den Preis bezieht. Denn mit den immer zahlreicher eingeführten elektronischen Preisschildern ist es ohne Weiteres möglich, dass das soeben im Regal um 1,29 genommene Produkt an der Kasse dann zum Beispiel 1,90 kostet.

Besonders Pensionistinnen und Pensionisten kaufen oft nach Angeboten

„Sicherheit ist ein großes Bedürfnis in unserer Generation“ sagt dazu der Präsident des unabhängigen Pensionistenverbandes, Dr. Peter Kostelka, und er ergänzt: „Dazu gehört auch die Sicherheit, dass ich mich darauf verlassen kann, dass ein Produkt nicht alle paar Minuten einen anderen Preis hat.“ Kostelka verweist in diesem Zusammenhang auf die finanziell oft angespannte Situation von Pensionistinnen und Pensionisten, die „die Zeitungsinserate und Werbe-Beilagen der Lebensmittelhändler genau studieren, um erst daraufhin zu entscheiden, wann sie was und wo kaufen.“ Beliebig hinauf- und hinuntersetzbare „Flatterpreise“ (von den Handelsmultis als „dynamische Preise“ bezeichnet) würden diese Recherche sinnlos machen.

Es braucht Gesetze zum Schutz vor willkürlichen Preisänderungen

Wie von der AK Salzburg angeregt kann sich auch Kostelka eine Regelung wie sie bei den Tankstellen schon seit Jahren zum Einsatz kommt, vorstellen. Demgemäß dürfen die Preise nur einmal täglich verändert werden. Kostelka: „Gesetzliche Rahmenbedingungen ähnlicher Art würden auch den Kunden im Lebensmittelhandel ein gewisses Maß an Sicherheit und Vertrauen zu den angeführten Preisen und Aktionen geben. Die Vorteile für den Handel, die die digitale Preisauszeichnung bietet, blieben dabei erhalten. Der Pensionistenverband steht auch hier auf dem Standpunkt: „Wir haben nichts gegen Digitalisierung – aber wir haben etwas gegen Benachteiligung.“