Dieser wird jährlich mit der Pensionsanpassung erhöht und gebührt grundsätzlich zunächst für selbst- oder weiterversicherte Angehörige.
In besonderen Fällen gibt es diesen Angehörigenbonus aber auch für Pensionist*innen.
Voraussetzungen für pflegende Pensionist*innen sind:
- Pflege einer/eines nahen Angehörigen seit mindestens einem Jahr
- gemeinsamer Haushalt
- mindestens Pflegestufe 4
- nicht mehr als 1.500 Euro durchschnittliches Nettoeinkommen im Monat.
Detailierte Beschreibung im Pdf. Folder: Angehörigenbonus für pflegende Angehörige
WICHTIG: Beantragt wird der Angehörigenbonus beim zuständigen Sozialversicherungsträger