Wie in den Vorjahren, gewährt das Land Salzburg 2025 den Antragstellerinnen und Antragstellern einen Zuschuss in Form einer pauschalen Zuwendung für die Beheizung ihres Wohnraums – unabhängig von Energieträger und Heizungsart.
Der Zuschuss für das Kalenderjahr 2025 beträgt Euro 250,- und wird einmalig für einkommensschwache Haushalte zur Bestreitung ihrer Heiz- und Energiekosten ausbezahlt.
Wer hat Anspruch auf den Heizkostenzuschuss vom Land Salzburg.
Einkommensgrenze:
Alleinlebende, Alleinerzieherinnen, Alleinerzieher 1.392 Euro
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragenen Partnerschaften 1.820 Euro
Zum Link: https://www.salzburg.gv.at/soziales_/Seiten/heizscheck.aspx
⇒ Förderrichtlinien
⇒ Onlineformular
⇒ Pdf. Ausfüllhilfe in Papierform
Service für PVÖ-Mitglieder:
Für PVÖ-Mitglieder, die keinen Internetzugang haben, übernehmen wir die elektronische Eingabe des Antrages.
Dafür benötigen wir den aktuellen Einkommensnachweis und die ausgefüllte und unterschriebene Ausfüllhilfe. (Die Pdf. Ausfüllhilfe kann auch im PVÖ-Büro erstellt werden)
Auch im Gemeindeamt oder in den Bürgerservicestellen der Stadt Salzburg erhalten sie Hilfe bei der Beantragung des Heizkostenzuschusses.