Voraussetzungen
Wer einen Antrag stellt, muss
• volljährig sein und
• den Hauptwohnsitz an der Adresse haben, für die Befreiung gelten soll.
Das Haushaltsnettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen, darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
Nettoeinkommen: Richtsätze für 2024
1 Person = € 1.364,12
2 Personen = € 2.152,03 ( zuzüglich € 210,48 für jede weitere Person)
Anspruchsberechtigt sind auch Personen, die eine der folgenden Leistungen beziehen und das Nettoeinkommen der oben genannten Richtsätze nicht um 12% übersteigt.
• Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz
• Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
• Lehrlingsentschädigung/Lehrlingseinkommen
• Pflegegeld
• Pension
• Studienbeihilfe/Schulbeihilfe
• Mindestsicherung
• Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Hilfsbedürftigkeit)
Wer Kann um Befreiung ansuchen: Erklärvideo
Die EAG-Kosten-Deckelung für die Erneuerbare-Förderpauschale und den Erneuerbaren-Förderbetrag kommt für einkommensschwache Haushalte in Frage, die nicht zu einer anspruchsberechtigten Personengruppen gehören.
Eine Befreiung oder Zuschussleistung ist auf maximal fünf Jahre begrenzt. Beim Telefonzuschuss ist ein übermittelter Gutschein an den Telefonanbieter weiterzuleiten.
Antrag OBS Gebührenbefreiung: Onlinformular
Antrag OBS Gebürenbefreiung: Pdf. Formular
Haushaltsnettoeinkommen: Befreiungsrechner