Einen Heizkostenzuschuss erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Bundesland Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und deren Nettoeinkommen je Haushalt die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet:
Einkommensgrenze 2023/2024:
Alleinlebende, Alleinerzieherinnen, Alleinerzieher 1.392 Euro
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragenen Partnerschaften 1.820 Euro
Die Einkommensgrenze erhöht sich:
Für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug um 385 Euro
Für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um 621 Euro
Für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um 621 Euro
Bei unselbständigen Erwerbstätigen sowie Bezieherinnen und Beziehern von regelmäßigen Leistungen wie z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Krankengeld etc. wird das Einkommen des Vormonats der Antragstellung überprüft.
Um eine schnellere Antragsbearbeitung zu gewährleisten, wird daher empfohlen, entsprechende Unterlagen direkt bei der Antragstellung hochzuladen.
Von der Förderung ausgenommen sind:
Bewohnerinnen und Bewohner von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Seniorenwohnhäusern.
Asylwerberinnen und Asylwerber, deren Aufenthalt in Salzburg im Rahmen der Grundversorgung sichergestellt wird oder die Möglichkeit der Sicherstellung besitzen.
Personen, bei denen vertraglich sichergestellt ist, dass für ihre Heizkosten Dritte aufzukommen haben (zum Beispiel Übergabevertrag) oder Personen, die ihren Brennstoff aus eigenen Energiequellen abdecken können.
ACHTUNG: Der Heizkostenzuschuss von € 600,- kann nur einmal für das Jahr 2024 genehmigt werden.
Hier finden Sie die aktuelle Förderrichtlinie, gültig ab 1. Jänner 2024.