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Heizkostenzuschuss 2025

Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist ab 1. Jänner bis 30. September 2025 möglich. 

Wie in den Vorjahren, gewährt das Land Salzburg 2025 den Antragstellerinnen und Antragstellern einen Zuschuss in Form einer pauschalen Zuwendung für die Beheizung ihres Wohnraums – unabhängig von Energieträger und Heizungsart. 
Der Zuschuss für das Kalenderjahr 2025 beträgt Euro 250,- und wird einmalig für einkommensschwache Haushalte zur Bestreitung ihrer Heiz- und Energiekosten ausbezahlt.

Wer hat Anspruch auf den Heizkostenzuschuss vom Land Salzburg.

Einkommensgrenze:
Alleinlebende, Alleinerzieherinnen, Alleinerzieher                                 1.392 Euro
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragenen Partnerschaften     1.820 Euro

Zum Link: https://www.salzburg.gv.at/soziales_/Seiten/heizscheck.aspx

 ⇒ Förderrichtlinien
 ⇒ Onlineformular
 ⇒ Pdf. Ausfüllhilfe in Papierform 

Service für PVÖ-Mitglieder:
Für PVÖ-Mitglieder, die keinen Internetzugang haben, übernehmen wir die elektronische Eingabe des Antrages.
Dafür benötigen wir den aktuellen Einkommensnachweis und die ausgefüllte und unterschriebene  Ausfüllhilfe. (Die Pdf. Ausfüllhilfe kann auch im PVÖ-Büro erstellt werden) 

 Auch im Gemeindeamt oder in den Bürgerservicestellen der Stadt Salzburg erhalten sie Hilfe bei der Beantragung des Heizkostenzuschusses.