Vergünstigungen und Ermäßigungen mit der Aktiv:Karte der Stadt Salzburg:
Wer kann eine Aktiv:Karte beantragen?
Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen, können eine Aktiv:Karte beantragen:
Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg seit mindestens einem Jahr
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
Das durchschnittliche Nettohaushaltseinkommen der letzten zwei Monate darf folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten
- Erste Person im Haushalt / Alleinstehende € 1.572,00
- Für jede weitere volljährige Person im gemeinsamen Haushalt € 786,00
- Pro minderjährigem Kind im gemeinsamen Haushalt € 472,00
Link zur STADT:SALZBURG: Aktiv:Karte