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Klimabonus 2024

Den Klimabonus bekommen alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz im Anspruchsjahr für mindestens sechs Monate in Österreich haben — unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter. Nicht-österreichische Staatsbürger:innen benötigen einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus.

 

Informationen in Pdf. Druckversion: Der Klimaschutz 2024 kommt!

Wer bekommt wieviel?

Der Klimabonus setzt sich immer aus zwei Teilen zusammen:

  • Dem Sockelbetrag. Den bekommen alle Anspruchsberechtigten. 2024 sind das 145€.
  • Dem Regionalausgleich für jene Regionen, in denen Infrastruktur und Öffi-Netzwerk nicht gut ausgebaut sind. Dieser Ausgleich beträgt 2024 50€, 100€ oder 145€ und ist vom Hauptwohnsitz abhängig.

Die Klimabonus-Kategorien 2024 im Überblick:

Kategorie 1     
Städtische Zentren mit sehr guter Ausstattung an öffentlichen Verkehrsmitteln.    
Erhält den Sockelbetrag 145€

Kategorie 2    
Städtische Zentren mit guter Ausstattung an öffentlichen Verkehrsmitteln.    
Erhält 195€ (Der Wert setzt sich zusammen aus:145€ Sockelbetrag + 50€ Regionalausgleich)

Kategorie 3     
Regionale Zentren und Gemeinden im Umland von Zentren mit ausreichend guter Basisausstattung an öffentlichen Verkehrsmitteln.    
Erhält 245€ (Der Wert setzt sich zusammen aus:145€ Sockelbetrag + 100€ Regionalausgleich)

Kategorie 4    
Ländliche Gemeinden und Gemeinden, wo es nur eine grundlegende Ausstattung mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibt.    
Erhält 290€ (Der Wert setzt sich zusammen aus:145€ Sockelbetrag + 145€ Regionalausgleich)

Klimabonusrechner:  Wer bekommt wieviel?

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr bekommen die Hälfte und mobilitätseingeschränkte Personen bekommen immer den höchsten Regionalaufschlag.

Um die soziale Treffsicherheit zu erhöhen, wird für 2024 festgelegt, dass der Klimabonus ab einem steuerlichen Jahreseinkommen von mehr als 66.612 Euro zu versteuern ist. 
Dies entspricht laut Finanzministerium einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 6.660 Euro. Die Versteuerung erfolgt über die Finanzverwaltung. Mit dieser Neuerung folgen wir einer Empfehlung des Wirtschaftsforschungsinstituts.
 

Wie wird der Klimabonus ausbezahlt?

Schnell und unbürokratisch: Der Klimabonus kommt direkt aufs Konto

Wer regelmäßig vom Staat Geld überwiesen bekommt, muss gar nichts machen. Der Klimabonus kommt einfach aufs Konto. Das betrifft zum Beispiel Pensionierte und Menschen, die Pflegegeld oder Kindergeld erhalten. Alle, deren aktuelle Kontoverbindung nach dem 01.01.2021 bei FinanzOnline hinterlegt wurde, bekommen ihren Bonus ebenfalls unbürokratisch überwiesen. In der Regel sind das Personen, die über FinanzOnline ihren Jahressteuerausgleich machen.
Wichtig ist, dass die Daten nach dem 01.01.2021 aktualisiert oder für eine Auszahlung durch das Bundesministerium für Finanzen genutzt wurden. Auch Selbstständige, die keine Auszahlung seitens des Bundesministeriums für Finanzen erhalten haben, müssen ihre Kontoverbindung bei FinanzOnline hinterlegen und bestätigen, damit der Klimabonus direkt aufs Konto kommt.
Da der Klimabonus einmal pro Jahr ausgezahlt wird, werden auch die aktuellen Kontodaten jährlich an einem festgelegten Stichtag geprüft. 
Für das Jahr 2024 ist dieser Stichtag der 10. Juli.

Alternativ: Der Klimabonus kommt als Gutschein per Post
Wenn es keine aktuellen Kontodaten gibt, bekommen Sie den Klimabonus nach Hause geschickt. Der sicherste Weg ist der RSa-Brief, bzw. RSb-Brief für Minderjährige. Der RSa-Brief wird nur an Sie persönlich übergeben oder kann mit einem Lichtbildausweis in der Postfiliale abgeholt werden.

Die Ausnahme: Eine volljährige Person in Ihrem Haushalt kann den Klimabonus am Hauptwohnsitz für Sie entgegennehmen, wenn Sie dieser Person eine Klimabonus- oder Post-Vollmacht erteilen. Diese muss bei der Übernahme ausgedruckt und unterschrieben bereitliegen.
Die Vollmacht für 2024 können Sie hier runterladen: Klimabonus-Vollmacht