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Weihnachtsbeihilfe 2024

Die Anträge können vom 15. Oktober bis 15. Dezember 2024 eingereicht werden. 

Wie jedes Jahr, können auch heuer Ausgleichszulagenbezieher um einen Weihnachtsbeihilfe ansuchen.  
Der Weihnachtszuschuss beträgt € 50,- und muss bis zum 15. Dezember 2024 bei der Salzburger Landeshilfe eingereicht werden. (Eingangspoststempel)

Wer hat Anspruch?  

Anspruch haben Ausgleichszulagenbezieher, wenn das verbleibende Netto-Einkommen abzüglich Miete und Betriebskosten nachfolgende Höchstbeträge im Haushalt nicht übersteigt:
für 1 Person: 926,00 Euro
für Ehepaare/Partnerschaften: 1.392,00 Euro
Einkommen = Pension + Ausgleichszulage (+Sozialuntersützung)
Das Pflegegeld ist eine Versicherungsleistung und wird nicht als Einkommen gerechnet. 

Die Anträge können online oder in Papierform beim LAND SALZBURG beantragt werden.

Pdf. Richtlinien

Welche Unterlagen werden benötigt?
Einkommensnachweis (aktueller Pensionsbescheid oder Kontoauszug ) auf dem der Erhalt der Ausgleichszulage (AZ)  und die höhe der Pension ersichtlich ist.
Unterlagen über Miete und Betriebskosten (Strom, Heizung und Gemeindeabgaben)

Wenn die Angaben über Einkommen und Ausgaben (Miete, Betriebskosten, usw.) von einem PVÖ-Funktionär geprüft und bestätigt wurden, müssen keine Nachweise beigelegt werden. 

Fragen und nähere Informationen erhalten sie im Büro der Landesorgansation Salzburg unter der Tel. 0662 / 875060-23