Höhe der Förderung:
- 50 % der Kosten für eine Reparatur, ein Service oder eine Wartung – maximal 130 Euro Förderung
- 50 % der Kosten für einen Kostenvoranschlag – maximal 30 Euro Förderung
Pro Reparaturfall kann nur ein Bon genützt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Wochen und ist am Bon angeführt. Verstreicht diese Frist, verfällt der Bon. Danach kann jedoch wieder ein neuer Bon beantragt werden.
Kunden*innen müssen den Bon beim Betrieb vorzeigen. Nach erfolgter Reparatur muss zuerst die volle Rechnung bezahlt werden. Die Förderung wird nachträglich (1-2 Monate später) auf das Konto der Kund*innen überwiesen.
Mehr erfahren: Geräte-Retter-Prämie
Zuständige Stelle: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)
