Wie in den Vorjahren, gewährt das Land Salzburg den Antragstellerinnen und Antragstellern einen Zuschuss in Form einer pauschalen Zuwendung für die Beheizung ihres Wohnraums, unabhängig von Energieträger und Heizungsart.
Der Zuschuss für das Kalenderjahr 2026 beträgt Euro 250,- und wird einmalig für einkommensschwache Haushalte zur Bestreitung ihrer Heiz- und Energiekosten ausbezahlt.
Wer hat Anspruch auf den Heizkostenzuschuss vom Land Salzburg.
Einkommensgrenze:
Alleinlebende, Alleinerzieherinnen, Alleinerzieher 1.424 Euro
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragenen Partnerschaften 1.862 Euro
Zum Link: https://www.salzburg.gv.at/heizkostenzuschuss-leicht
⇒ Förderrichtlinien
⇒ Onlineformular
Service für PVÖ-Mitglieder:
Für PVÖ-Mitglieder, die keinen Internetzugang haben, übernehmen wir gerne die elektronische Eingabe des Antrages.
Dafür benötigen wir den aktuellen Einkommensnachweis und die ausgefüllte und unterschriebene Ausfüllhilfe mit der Einwilligung zur Datenverarbeitung.
Wir prüfen weder Richtigkeit noch Vollständigkeit der Angaben, sondern übertragen nur jene Daten der Antragstellerinnen und Antragsteller in das elektronische Eingabesystem.
⇒ Pdf. Ausfüllhilfe & Einwilligung zur Datenverarbeitung
(Die Pdf. Ausfüllhilfe kann auch vor Ort ausgefüllt werden)
Auch im Gemeindeamt oder in den Bürgerservicestellen der Stadt Salzburg erhalten sie Hilfe bei der Beantragung des Heizkostenzuschusses.
