Die Aktivpension ist keine eigene Pensionsart. Sie betrifft Personen, die entweder bereits eine Alterspension beziehen und daneben weiterarbeiten oder den Pensionsantritt nach Erreichen des Regelpensionsalters noch aufschieben.
Welche Begünstigungen sind vorgesehen?
Zentraler Bestandteil ist ein Aktivitätsfreibetrag von bis zu 1.250 Euro pro Monat bzw. 15.000 Euro pro Jahr. Erwerbseinkünfte in dieser Höhe können unter den vorgesehenen Voraussetzungen steuerfrei bleiben. Die Regelung gilt grundsätzlich sowohl für unselbstständige als auch für selbstständige Erwerbstätigkeit.
Für Personen, die ihre Alterspension bereits beziehen und daneben weiterarbeiten, ist der Freibetrag an eine bestimmte Mindestzahl an Versicherungsjahren geknüpft. Ab 2027 sind grundsätzlich vorgesehen:
- Männer: 40 Versicherungsjahre
- Frauen: 34 Versicherungsjahre
Bei Frauen wird diese Voraussetzung in den folgenden Jahren schrittweise angehoben. Auch bestimmte Ersatzzeiten können bei der Versicherungsdauer berücksichtigt werden. Wer den Pensionsantritt nach Erreichen des Regelpensionsalters aufschiebt und weiterarbeitet, kann den Aktivitätsfreibetrag ebenfalls nutzen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Gesetzgebungsverfahren finden sich beim Österreichischen Parlament sowie beim Bundeskanzleramt.
Was ändert sich bei der Pensionsversicherung?
Für unselbstständig Beschäftigte, die nach dem Regelpensionsalter weiterarbeiten und unter die neue Regelung fallen, entfällt grundsätzlich der eigene Pensionsversicherungsbeitrag. Der Dienstgeberbeitrag bleibt bestehen. Auch für selbstständig Erwerbstätige sind Erleichterungen bei den Pensionsversicherungsbeiträgen vorgesehen. Gleichzeitig wird die bisherige besondere Höherversicherung abgeschafft. Das bedeutet, dass die weitere Erwerbstätigkeit neben einer bereits bezogenen Pension künftig grundsätzlich nicht mehr über dieses Modell zu einer zusätzlichen Pensionserhöhung führt.
Aktivpension und Teilpension – was ist der Unterschied?
Die beiden Modelle sollten nicht verwechselt werden:
Die Aktivpension betrifft Menschen, die das gesetzliche Regelpensionsalter bereits erreicht haben und weiterarbeiten.
Die Teilpension ermöglicht hingegen einen schrittweisen Übergang in die Pension. Dabei wird die Arbeitszeit reduziert und gleichzeitig bereits ein Teil der Pension bezogen.
Ab wann gilt die Aktivpension?
Die wesentlichen neuen Regelungen sollen mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten.
Da die konkreten Auswirkungen von der persönlichen Versicherungsbiografie, dem Zeitpunkt des Pensionsantritts und der Art der Erwerbstätigkeit abhängen, kann im Einzelfall eine individuelle Beratung sinnvoll sein.
Position des PVÖ - 30 Jahre müssen für Frauen reichen
„Wer nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters freiwillig weiterarbeiten will und kann, soll davon profitieren. Aber daraus darf kein Druck auf jene entstehen, die nicht länger arbeiten können“, erklärt PVÖ-Präsidentin Birgit Gerstorfer. Kritik übt der PVÖ an den Voraussetzungen für Frauen. Gerade sie haben durch Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen und Teilzeitarbeit häufig unterbrochene Erwerbsbiografien. „Frauen dürfen dafür nicht ein zweites Mal bestraft werden. Für sie müssen 30 Versicherungsjahre ausreichen“, fordert Gerstorfer.
Viele schaffen es nicht bis zum Pensionsalter
Gerstorfer warnt zugleich vor einer schiefen Debatte: „Wir sprechen über Menschen, die über das Pensionsalter hinaus arbeiten können. Gleichzeitig gibt es viele, die nicht einmal gesund und in Beschäftigung bis zum gesetzlichen Pensionsalter kommen.“
Bonus-Malus für Betriebe
Der PVÖ fordert daher ein Bonus-Malus-System: Betriebe, die ältere Beschäftigte halten und einstellen, sollen profitieren; Unternehmen mit deutlich unterdurchschnittlicher Älterenbeschäftigung stärker beitragen. „Es reicht nicht, den Menschen zu sagen, sie sollen länger arbeiten. Die Betriebe müssen ihnen diese Arbeit auch geben“, so Gerstorfer, die abschließend betont: „Die Aktivpension ist ein sinnvoller Anreiz – aber nur dann, wenn Freiwilligkeit, Fairness für Frauen und echte Beschäftigungschancen für Ältere gesichert sind.“
