Die Österreichischen Lotterien warnen ausdrücklich vor der Teilnahme an ausländischen oder sonst illegalen Glücksspielangeboten über das Internet. Insbesondere in der Weihnachtszeit werden mit großem Aufwand ausländische Lotterien-Angebote in vielen heimischen Medien beworben. Obwohl Online-Glücksspielangebote zunehmend verfügbar sind, ist es in Österreich verboten, sich von Österreich aus an ausländischen Glücksspielangeboten zu beteiligen. Dies betrifft insbesondere solche Angebote, bei denen der Spielvertrag online abgeschlossen wird und die Entscheidung über Gewinn oder Verlust zentral im Ausland getroffen wird. Diese Formen von Glücksspiel fallen laut § 12a Glücksspielgesetz (GSpG) unter „elektronische Lotterien“ und dürfen ausschließlich mit einer Bewilligung des Bundesministeriums für Finanzen betrieben werden.
Bewerben und Anbieten von ausländischen Glücksspielangeboten ist in Österreich verboten
Legales Glücksspiel ist nur bei Anbietern mit einer Konzession möglich. In Österreich sind die Österreichischen Lotterien mit der Spieleseite win2day die einzig legalen Anbieter für Online-Glücksspiel und sämtliche Lotteriespiele. Das bedeutet, dass entgeltliche Glücksspiel-Anbieter ohne österreichische Konzession gegen das Glücksspielgesetz verstoßen. Dazu gehören auch Plattformen, die zwar scheinbar die Teilnahme an Ziehungen von Lotto „6 aus 45“ der Österreichischen Lotterien bewerben, in Wahrheit jedoch lediglich eine illegale Wette bei einem Nicht-konzessionierten Betreiber auf diese Ziehungsergebnisse anbieten. Das bedeutet vor allem für die Spielteilnehmer*innen eine große Unsicherheit, da diese keine Garantie auf die Auszahlung des versprochenen Gewinns haben. Zusammenfassend ist zu sagen: Das Bewerben und Anbieten von ausländischen Glücksspielangeboten ist in Österreich untersagt. Ebenso ist die Teilnahme an solchen Spielen vom Inland aus unzulässig. Die Österreichischen Lotterien raten daher dringend von der Teilnahme an derartigen Glücksspielangeboten ab.
