Konsumentenschutz

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Diskriminierung! Förderungen für Heizungstausch und Sanierungen nur online!

Bis zu 100 Prozent der Kosten für eine neue Heizung werden von Bund/Land erstattet. Allerdings nur für jene, die online einen Antrag dafür stellen.

Für das Jahr 2024 gibt es von Seiten des Bundes und der Länder eine verstärkte Förder-Offensive für den Tausch von Heizungen und die thermische Sanierung von Gebäuden.

Bis zu 100 Prozent Kosten-Erstattung

Sozial schwächere Haushalte bekommen dabei bis zu 100 Prozent der Kosten einer neuen Heizung erstattet. Das wird vom unabhängigen Pensionistenverband Österreich grundsätzlich begrüßt. Allerdings bekommt man diese Förderungen zurzeit nur dann, wenn sie ausschließlich online in einem doch aufwendigen Verfahren im Internet beantragt werden.

Förderung muss auch ohne Internet beantragt werden können

Für den unabhängigen Pensionistenverband Österreichs ein klarer Fall von Diskriminierung. „Hier sind Bund und Länder dringend gefordert Abhilfe zu schaffen und Antrags-Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen, für die man kein Internet braucht“, so die Forderung von PVÖ-Präsident Dr. Peter Kostelka.

Besonders sozial Schwächere verfügen oftmals über kein Internet

„Dass z.B. der Tausch von alten Öl-Heizungen auf neue, umweltfreundliche Heizungssysteme mit bis zu 100 Prozent der Kosten gefördert wird, ist eine sehr begrüßenswerte Initiative. Ebenso die Erhöhung der Förderung für thermische Sanierungen wie z.B. neue Fenster oder Fassadendämmungen. Denn die Kosten,  die hier schnell in die zigtausend Euro gehen können, sind besonders für sozial schwächere Haushalte – darunter viele Pensionist*innen – kaum zu stemmen“, so Kostelka. Dass aber der Antrag dafür nur übers Internet gestellt werden kann, ist, so Kostelka, völlig unverständlich. Denn gerade jene Personengruppen, die diese Förderungen besonders häufig und dringend benötigen würden – sozial schwache Haushalte und Bezieher*innen kleiner Pensionen – verfügen auch überdurchschnittlich häufig über keinen Computer und Internetzugang.

Niemand darf von finanzieller Hilfe ausgeschlossen werden weil sie/er kein Internet hat

„Niemand darf von einer finanziellen Hilfe ausgeschlossen werden, nur weil sie/er keinen Internetzugang hat. Es muss eine Möglichkeit geschaffen werden, damit auch Menschen ohne Internet einen Antrag stellen können. Beispielsweise über ein Papier-Formular, über die Bürgerservice-Stellen von Gemeinden oder über die Abwicklung des Förderansuchens durch die ausführenden Firmen“, so der Präsident des unabhängigen Pensionistenverbandes abschließend.

Info: Mehr Informationen zu den Förderungen und die Möglichkeit (derzeit leider nur online) einen Förder-Antrag zu stellen

Hier geht's zur Förderung für den Heizungstausch


Hier geht's zur Förderung für thermische Sanierung