Die Möglichkeit, eine vertraute Person offiziell mit der Erledigung der Steuerangelegenheiten in FinanzOnline zu betrauen, ist ein wichtiger Erfolg und entspricht einer langjährigen Forderung des Pensionistenverband Österreichs. Damit wird endlich nachvollziehbar geregelt, was in der Praxis längst Realität war: Kinder, Enkelkinder, Verwandte oder gute Freunde helfen bei der Arbeitnehmerveranlagung oder bei Rückerstattungsanträgen – und tun das nun in einem rechtlich klaren und sicheren Rahmen.
Auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen https://www.bmf.gv.at/services/finanzonline/unentgeltliche-vertretung.html wird im Detail aufgeführt was die unentgeltliche Vertretung genau ist, was sie darf und wie man diese Vertretung einrichtet.
Wir haben auf unserer Webseite - basierend auf den Informationen des Ministeriums - das Wichtigste kurz zusammengefasst.
Was ist die unentgeltliche Vertretung?
Mit der unentgeltlichen Vertretung kann eine volljährige, voll handlungsfähige Vertrauensperson sämtliche Funktionen in FinanzOnline nutzen, die auch die vertretene Person verwenden kann. Dazu zählen auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Geldgebarung, wie z.B. Rückzahlungsanträge oder Änderungen der Kontoverbindung. Ein uneingeschränktes Vertrauen in die Vertrauensperson ist daher unerlässlich. Eine Zustellvollmacht ist zwar nicht von der unentgeltlichen Vertretung in FinanzOnline umfasst, allerdings kann die Vertrauensperson auf alle Dokumente zugreifen, die der vertretenen Person elektronisch in FinanzOnline zugestellt wurden.
Die Vertretung ist – wie der Name sagt – ausschließlich unentgeltlich. Sie dient der Unterstützung im Familien- oder Vertrauenskreis und darf nicht berufsmäßig (gegen Entgelt) ausgeübt werden.
Eine unentgeltliche Vertretung kann eingerichtet werden, wenn die vertretene Person:
- volljährig und voll handlungsfähig ist,
- ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wie z.B. Pensionseinkünfte erzielt,
- eine volljährige, voll handlungsfähige Vertrauensperson bevollmächtigen möchte.
Wer kann vertreten?
Vertreten können volljährige, voll handlungsfähige Personen. Eine Person darf höchstens vier andere Personen vertreten. Für die Nutzung der Vertretung ist erforderlich, dass die Vertrauensperson in FinanzOnline mit ID Austria oder EU-Login einsteigt.
Wie richte ich eine unentgeltliche Vertretung ein?
1. Amtliches Formular ausfüllen
Die Vertretung kann nur mit dem dafür vorgesehenen Formular eingerichtet werden.
2. Formular unterschreiben
Eine handschriftliche Unterschrift oder eine elektronische Signatur ist möglich. Ein Scan des unterschriebenen Formulars als PDF genügt.
3. Formular in FinanzOnline hochladen
Die Vertrauensperson darf die Vollmacht ausschließlich in FinanzOnline über die Funktion Weitere Services > Vertretungsbeziehung verwalten in FinanzOnline hochladen. Andere Wege der Übermittlung an das Finanzamt sind nicht zulässig.
4. Nach der Übermittlung
Nach der Übermittlung prüft das Finanzamt die Angaben und hinterlegt die Vertretung, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Bedarf kann vom Finanzamt die Vorlage des unterschriebenen Formulars im Original angefordert werden.
Wie wird die Vertretung genutzt?
Nach dem Login mit ID Austria (oder EU-Login) wählt die Vertrauensperson, ob sie für sich selbst oder für die vertretene Person tätig werden möchte. Dafür benötigt die Vertrauensperson keine weiteren Daten oder Codes (insbesondere werden keine Zugangsdaten der vertretenen Person benötigt).
Der Vertrauensperson stehen alle steuerlichen Funktionen zu Verfügung, nicht aber externe Verfahren, die über FinanzOnline erreicht werden können (wie z.B. die Einsicht in die Transparenzdatenbank oder das Kontenregister). Funktionen, auf die die vertretene Person keinen Zugriff hat, kann auch die Vertrauensperson nicht verwenden.
Widerruf der Vertretung ist jederzeit möglich
Die unentgeltliche Vertretung kann befristet oder unbefristet eingerichtet werden.
Ein Widerruf ist jederzeit schriftlich möglich. Die Vertretung endet automatisch mit dem Tod entweder der vertretenen Person oder der Vertrauensperson.
