Noch mehr Rückenwind erhält diese wichtige die Forderung durch ein Gutachten von Prof. Dr. Manfred Matzka, ehemaliger Sektionschef im Bundeskanzleramt. Das Gutachten kommt zu einem klaren Ergebnis: Werden staatliche Leistungen ausschließlich digital angeboten und fehlen analoge Alternativen, bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Eine solche Vorgangsweise kann gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen und Menschen diskriminieren.
Digitalisierung darf nicht ausschließen
Immer mehr Behördenwege, Förderanträge und Dienstleistungen können nur noch online erledigt werden. Für viele ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Personen mit fehlenden digitalen Kompetenzen bedeutet dies eine erhebliche Hürde – im schlimmsten Fall sogar den Ausschluss von Leistungen, auf die sie Anspruch haben.
PVÖ-Präsidentin und Seniorenratspräsidentin Birgit Gerstorfer betont:
„Digitalisierung ist gut. Aber nicht, wenn sie Teilhabe ersetzt, statt zu ermöglichen. Wer Digitalisierung nutzt, um analoge Zugänge abzubauen oder gar zu verunmöglichen, betreibt moderne Ausgrenzung mit Effizienzanstrich. Digitalisierung muss das Leben erleichtern – nicht neue Hürden schaffen. Gerade ältere Menschen müssen selbst entscheiden können, ob sie einen digitalen oder analogen Weg wählen.“
Gerstorfer verweist darauf, dass Digitalisierung den Menschen dienen müsse. Wer Teilhabe, Gleichbehandlung und soziale Gerechtigkeit ernst nehme, müsse sicherstellen, dass staatliche Leistungen und Angebote der Daseinsvorsorge auch künftig persönlich, telefonisch oder schriftlich zugänglich bleiben.
Fast jede zweite Person über 60 fühlt sich digital nicht ausreichend kompetent
Der Seniorenrat warnt vor einer zunehmenden digitalen Spaltung der Gesellschaft. Laut aktuellen Erhebungen geben nahezu 50 Prozent der Menschen über 60 Jahre an, nicht über ausreichende digitale Kompetenzen zu verfügen.
Gerade für diese Menschen darf der Zugang zu staatlichen Leistungen nicht von der Nutzung eines Smartphones, Computers oder einer digitalen Identität abhängig gemacht werden. Der Seniorenrat fordert daher Wahlfreiheit statt Digitalzwang.
Die zentralen Forderungen des Seniorenrates
Der Seniorenrat fordert die gesetzliche Verankerung eines Rechts auf analoge Alternativen und legt dazu einen Antrag an die Bundesregierung vor.
Die wichtigsten Forderungen:
- Gesetzliche Verankerung eines Rechts auf analoge Alternativen
- Analoge Zugänge zu allen staatlichen Leistungen und Förderungen
- Persönliche, telefonische und schriftliche Kontaktmöglichkeiten
- Keine Nachteile oder Mehrkosten bei Nutzung analoger Angebote
- Ausweitung der Verpflichtung auf Unternehmen, die öffentliche Aufgaben im Auftrag des Staates erfüllen
- Schutz vor Diskriminierung aufgrund fehlender digitaler Kompetenzen
- Einrichtung von Beschwerdestellen gegen Digitalzwang
- Ausbau freiwilliger Digitalbildungsangebote ohne Verpflichtung zur digitalen Nutzung
Die Forderungen sollen nicht nur für staatliche Stellen gelten, sondern auch für Unternehmen mit staatlicher Beteiligung sowie für Anbieter zentraler Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, etwa in den Bereichen Mobilität, Kommunikation, Finanzdienstleistungen oder Versicherungen.
Wahlfreiheit statt Entweder-oder
Der Seniorenrat spricht sich ausdrücklich nicht gegen Digitalisierung aus. Im Gegenteil: Digitale Angebote sollen weiterhin ausgebaut und verbessert werden. Entscheidend ist jedoch, dass digitale Lösungen zusätzliche Möglichkeiten schaffen und nicht analoge Angebote ersetzen.
„Es geht nicht um ein Entweder-oder, sondern um echte Wahlfreiheit. Menschen müssen selbst entscheiden können, ob sie digitale oder analoge Wege nutzen möchten. Die Würde, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen dürfen nicht von der Nutzung digitaler Technologien abhängig gemacht werden“, betont Gerstorfer.
Antrag an die Bundesregierung
Der Seniorenrat wird die Bundesregierung auffordern, das Recht auf analoge Alternativen gesetzlich zu verankern und sicherzustellen, dass staatliche Leistungen, Förderungen und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge dauerhaft auch auf Papier, telefonisch oder persönlich zugänglich bleiben.
Modernisierung darf nicht auf Kosten jener erfolgen, die Unterstützung benötigen. Der Seniorenrat fordert daher ein klares Bekenntnis zu Wahlfreiheit, Teilhabe und sozialer Gerechtigkeit – digital und analog.

