Was ist der Sozialtarif?
Der Sozialtarif ist ein österreichweit einheitlich geregelter, vergünstigter Strompreis für einkommensschwache Haushalte. Ziel ist es, hohe Energiekosten abzufedern und Energiearmut vorzubeugen. Sämtliche Stromanbieter, die Haushaltskund*innen beliefern, sind verpflichtet, diesen Tarif bereitzustellen. Für ein jährliches Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden gilt ein gesetzlich festgelegter Energiepreis von 6 Cent pro kWh.
Der genannte Betrag betrifft ausschließlich den Energiepreis. Netzkosten sowie Steuern und Abgaben werden zusätzlich verrechnet. Auch für den darüber hinausgehenden Stromverbrauch gibt es gesetzliche Preisregelungen.
Ab wann gibt es den Sozialtarif?
Der Sozialtarif tritt mit 1. April 2026 in Kraft. Er bleibt so lange bestehen, wie die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Wer kann den Sozialtarif in Anspruch nehmen?
Anspruch haben volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, sofern sie vom ORF-Beitrag befreit sind und zusätzlich eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Pension
- Pflegegeld
- Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, dem Arbeitsmarktservicegesetz oder dem Arbeitsmarktförderungsgesetz
- Sozialhilfe
- Unterstützungen im Rahmen eines Lehrverhältnisses
- Leistungen aufgrund von Gehörlosigkeit oder erheblicher Hörbeeinträchtigung
Wie erhält man den Sozialtarif?
Hier gibt es zwei unterschiedliche Varianten, die davon abhängen ob man bereits vom ORF-Beitrag befreit ist oder nicht:
Noch keine ORF-Beitragsbefreiung vorhanden?
In diesem Fall muss zunächst eine Befreiung beantragt werden – entweder online oder mittels Formular bei der ORF-Beitrags Service GmbH. Dieses findet man hier: https://www.obs.at/fileadmin/user_upload/Formulare/Antrag_OBS_EAG_A4_08_2025__E_.pdf
Mithilfe eines Befreiungsrechners kann vorab geprüft werden, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Den Befreiungsrechner findet man hier auf der Seites des OBS.
Nach erfolgreicher Befreiung werden die Stromlieferanten automatisch informiert. Der Sozialtarif wird dann ab dem darauffolgenden Monatsersten direkt auf der Stromrechnung berücksichtigt und gesondert ausgewiesen. Wichtig: Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein - inkl. Zählernummer.
Bereits vom ORF-Beitrag befreit?
In diesem Fall erfolgt die Umstellung grundsätzlich automatisch ab 1. April 2026. In bestimmten Situationen kann es notwendig sein, fehlende Angaben – etwa die Zählpunktnummer – nachzureichen. Bei bestehenden Befreiungen nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (z. B. Förderpauschale oder -beitrag) liegen die erforderlichen Daten in der Regel bereits vor.
Die Befreiung kann online oder auch postalisch oder persönlich über das ORF-Beitrags-Service beantragt werden.
Webseite: https://www.obs.at/
OBS-Service-Hotline unter 050 200 800
(Montag bis Freitag, 07:00–19:00 Uhr, außer feiertags)
Oder per E-Mail:service(at)obs.at
Oder persönlich: Faulmanngasse 4, 1040 Wien
Montag bis Freitag 08:00–18:00 Uhr, außer feiertags
Bleibt der Sozialtarif bei einem Anbieter- oder Tarifwechsel erhalten?
Ja. Der Anspruch auf den Sozialtarif ist unabhängig vom gewählten Stromanbieter oder Tarif. Entscheidend ist ausschließlich die persönliche Anspruchsberechtigung. Wer jetzt zu einem günstigeren Tarif wechselt oder den Anbieter ändert, verliert den Anspruch nicht. Mit 1. April 2026 muss der Sozialtarif gewährt werden – auch dann, wenn durch einen kürzlichen Wechsel eine Vertragsbindung besteht.
Wichtig:
Bei einem späteren Anbieterwechsel müssen Bezieher*innen des Sozialtarifs die ORF-Beitrags Service GmbH informieren, damit auch der neue Lieferant entsprechend verständigt wird. So ist eine durchgehende Berücksichtigung gewährleistet.
Gibt es noch weitere Unterstützungen?
Begünstigte Haushalte mit mehr als drei Personen erhalten zusätzlich einen Pauschalbetrag von 52,50 Euro pro Jahr und pro weiterer Person. Für Personen mit stromintensivem medizinischem Bedarf – beispielsweise Heimdialyse oder Beatmungsgeräte – kann vom Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourimus mit Verordnung ein zusätzlicher Pauschalbetrag vorgesehen werden.
Wohin kann ich mich mit Fragen wenden?
OBS-Service-Hotline unter 050 200 800
(Montag bis Freitag, 07:00–19:00 Uhr, außer feiertags)
Oder per E-Mail: service(at)obs.at
Oder persönlich: Faulmanngasse 4, 1040 Wien
Montag bis Freitag 08:00–18:00 Uhr, außer feiertags
