Zu wenig Kassenärzte, lange Wartezeiten auf einen Termin - dadurch sehen sich immer mehr Patientinnen und Patienten gezwungen, einen Wahlarzt auszusuchen.
In Wahlarzt-Praxen müssen die Patienten selbst bezahlen, können die Rechnung aber dann bei der Krankenkasse einreichen und bekommen zumindest einen Teil der Kosten rückerstattet. Bisher mussten die Patientinnen und Patienten selbst einreichen. Besonders für Personen ohne Internet war dies oft mühsam und beschwerlich.
Ab 1. Juli müssen die Ärztinnen und Ärzte einreichen
Mit 1. Juli tritt ein Gesetz in Kraft, welches Wahlärzte dazu verpflichtet die Einreichung für ihre Patienten zu übernehmen wenn diese es wünschen. Der Pensionistenverband Österreichs begrüßt diese Neuerung, da sie - besonders für ältere Personen ohne Internet - Erleichterungen bringt. Dennoch müsse es endlich wirksame Maßnahmen geben um dem Kassenärzte-Mangel entgegenzuwirken.
Wahlzahnärzte von Regelung ausgenommen
Wahlzahnärztinnen und -Zahnärzte sind von dieser Regelung ausgenommen. Zumdem wird eine sogenannte "Bagatellgrenze" beim Jahresumsatz geben. Das bedeutet, dass Wahlärztinnen und Wahlärzte, die nur ab und an in ihrer Ordination tätig ebenfalls nicht verpflichtet sind Rechnungen einzureichen. Wie hoch diese Grenze sein wird, ist aber noch nicht definiert, sondern Gegenstand von Verhandlungen mit der Ärztekammer.