„10 Prozent der Anfragen an die Gleichbehandlungsanwaltschaft betrafen den Diskriminierungsgrund ‚Alter' - wobei hier ein merklicher Anstieg bei dem Thema ‚Digitalisierung‘ zu verzeichnen war. Aber auch im Zusammenhang mit Banken, Versicherungen, Dienstleistungen und dem Arbeitsmarkt werden Ältere diskriminiert“, kritisiert Dr. Peter Kostelka, Präsident des unabhängigen Pensionistenverbands Österreichs. Er unterstreicht einmal mehr die Forderung des PVÖ nach einer Verankerung des Diskriminierungsverbots aufgrund des Alters in der Bundesverfassung.
Altersdiskriminierung ist kein Kavaliersdelikt
„Altersdiskriminierung findet statt. Täglich. Überall. In der Gesellschaft, im Gesundheitssystem, in der Wirtschaft, besonders in der Finanzwirtschaft, in der öffentlichen Verwaltung, in der Arbeitswelt. In der Politik. Altersdiskriminierung ist aber kein Kavaliersdelikt“, betont Kostelka. Und mit dem Fortschreiten der Digitalisierung nimmt leider auch die Altersdiskriminierung weiter zu.
„Wir haben als Pensionistenverband nichts gegen die Digitalisierung. Sie bringt neue Möglichkeiten und Chancen. Aber man muss dabei immer bedenken: Nicht alle Menschen haben einen Computer, haben Internet, haben ein Smartphone und die notwendigen Kenntnisse. Diese Menschen werden von immer mehr Leistungen, Informationen und auch Förderungen und Unterstützungen ausgeschlossen“, so Kostelka. Als Beispiele nennt er etwa die geplante Umstellung von Finanz-Online auf ID-Austria oder den Reparaturbonus, den man nur online beantragen kann. "Hier muss es ein Recht auf eine analoge Alternative geben."
Gesetz muss kommen
"Um der Altersdiskriminierung endlich einen wirksamen Riegel vorzuschieben und Betroffenen die Möglichkeit zu geben, rechtlich gegen Diskriminierung vorzugehen, sind endlich klare, gesetzliche Regelungen notwendig", betont Kostelka.
Die Forderungen des Pensionistenverbandes lauten daher: eine Anti-Diskriminierungsstelle für ganz Österreich, die Verankerung des Verbots von Altersdiskriminierung in der Bundesverfassung (Art. 7 B-VG), die Erweiterung des Gleichbehandlungs-Gesetzes um den Diskriminierungspunkt „Alter“ und ein Recht darauf, alle Behörden-Angelegenheiten (Amtsgeschäfte, Förderungen, Boni etc.) auch ohne Internet erledigen bzw. in Anspruch nehmen zu können.