Ab 1. September wird mit dem Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson, wie es derzeit nur bei Pflegegelduntersuchungen der Fall ist, auch auf medizinische Untersuchungen in Folge eines Antrags auf Gewährung einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension, bei der beruflichen Rehabilitation und bei der Einschätzung des Grads der Behinderung für Behinderten- und Parkausweise, eine langjährige Forderung des Pensionistenverbandes (PVÖ) Vorarlberg umgesetzt. Diese Woche wurden im NR-Sozialausschuss erste Schritte gesetzt.
„Diese Änderung ist wichtig für die Betroffenen, wie auch für die Familien und stärkt die Position der Antragssteller im gesamten Verfahren“, begrüßt der PVÖ Vorarlberg diese wichtige Erweiterung.
Die Erkrankten, Invaliden oder Menschen mit Behinderung haben damit nicht nur einen Beistand bei der Begutachtung. Oftmals können Vertrauenspersonen zusätzlichen Input den Gutachtern der Pensionsversicherungsträger geben, von deren Einschätzung sehr viel abhängt.
Bedauerlich ist für den PVÖ Vorarlberg die Tatsache, dass es zuerst massive und langjährige Missstände und viel Kritik der Geschädigten und der Sozialorganisationen geben muss, bevor die Politik Erleichterungen für die Betroffenen vornimmt.
Für den Pensionistenverband (PVÖ) Vorarlberg wurde mit der Initiative aber nur ein Türchen aufgestoßen. Die großen gesetzlichen Herausforderungen bei IV-/BU-Pension, Rehageld, … stehen erst noch bevor. Fakt ist, dass es nicht nur schwerer, sondern gefühlt unmöglich wird, eine dieser Sozialversicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, trotz Gebrechen, Erkrankungen oder Leiden. „Hier ist die Sozialministerin aufgefordert, unter Einbindung der Experten von Pensionistenverband, Arbeiterkammer, ..., Reformen anzugehen“, so der PVÖ Vorarlberg abschließend.
