Die Teuerung verharrt seit einigen Monaten im zweistelligen Bereich. Damit werden nicht nur Sparguthaben weg inflationiert, auch beim täglichen Einkauf, bei den Mieten und Energiekosten sind Preissprünge spürbar. Während im heurigen Jahr Familienbeihilfebezieher eine einmalige Sonderzahlung von 180 Euro, der Familienbonus seit September erhöht, der 300-Euro-Teuerungsausgleich für Erwerbslose, Ausgleichzulagen- und Sozialhilfeempfänger, bis zu 500 Euro Einmalzahlung für Pensionisten, der Klima- und Teuerungsbonus von 500 Euro, … bereits geflossen und größtenteils verbraucht wurden, stehen die nächsten „Hilfen“ schon in den Startlöchern.
Ausgleichszulage wird angehoben
Viele warten angesichts der Teuerung schon sehnsüchtig auf die Gehalts- und Pensionserhöhungen. Gerade Ausgleichszulagenempfänger sind darauf angewiesen. Die Ausgleichszulage wird außertourlich um 20 Euro erhöht und steigt mit Jahresbeginn um insgesamt 80 Euro bzw. 7,74 Prozent auf knapp über 1.110 Euro.
Pensionserhöhung ab Jänner 2023
Mit 1. Jänner 2023 werden die österreichischen Pensionen um zumindest 5,8 Prozent erhöht. Kleine und mittlere Pensionen erhalten jedoch eine Einmalzahlung im März. Dieser Maximalbetrag von 500 Euro erhalten Pensionisten mit einer monatlichen Bruttopension zwischen 1.667 Euro und 2.000 Euro. Für niedrigere Pensionen ist ein einmaliger Zuschlag von 30 Prozent ihrer Pension vorgesehen, bei Pensionen über 2.000 Euro sinkt die Einmalzahlung sukzessive ab. Ab rd. 2.500 Euro geht man leer aus. Sehr hohe Pensionen erhalten statt der prozentuellen Anpassung einen monatlichen Fixbetrag.
Teuerungsabsetzbetrag über Steuererklärung
Wer die Einmalzahlung im September nicht erhalten hat, hat die Möglichkeit den sogenannten Teuerungsabsetzbetrag geltend zu machen. Dieser kann jedoch nur über die Einkommenssteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden. Dieser Absetzbetrag reduziert die zu bezahlende Einkommensteuer. Bei Anspruch auf den Verkehrsabsetzbetrag steht der Teuerungsabsetzbetrag bis zu einem Einkommen von 18.200 Euro im Kalenderjahr zu und vermindert sich einschleifend bis 24.500,00 Euro auf Null. Auch die Negativsteuer wird für das Kalenderjahr 2022 auf 578,6 Euro erhöht.
Doppelte Pendlerpauschale, vierfacher Pendlereuro
Pendler profitieren von Mai 2022 bis Juni 2023 von einer Erhöhung der Pendlerpauschale um 50 Prozent und eine Vervierfachung des Pendlereuro. Damit gilt für zwei Drittel des Jahres 2022 eine höhere steuerliche Entlastung, die beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden kann.
Strompreisbremse und Netzkostenzuschuss
Ab 1. Dezember 2022 gilt die Strompreisbremse und den Netzkostenzuschuss. Wer bis 2.900 Kilowattstunden jährlich verbraucht, muss für diese Strommenge 10 Cent pro kWh bezahlen. Für den darüberliegenden Stromverbrauch gilt jedoch der geltende Marktpreis.
Mit bis 200 Euro pro Jahr werden Haushalte mit niedrigerem Einkommen unterstützt. Anspruch haben alle Haushalte, die auch von der GIS befreit sind.
Valorisierung Sozialleistungen
Alle Sozialleistungen wie Reha-, Kranken-, Pflegegeld werden im kommenden Jahr um die Inflation angepasst. Damit ist zumindest einigermaßen gewährleistet, dass es zu keinen großen Wertverlusten mehr durch die Teuerung kommt.
Abschaffung der „Kalten Progression“
Mit der Abschaffung der „Kalten Progression“ wird der Steuertarif künftig jährlich angepasst. Dazu werden Steuerstufen und Absetzbeträge mit 2/3 der Vorjahresinflation angepasst. Ausgezahlt wird über die Lohnverrechnung oder Pensionsverrechnung bzw. die Arbeitnehmerveranlagung.
PVÖ-Ombudsleute helfen weiter!
Die PVÖ-Ombudsleute helfen gerne weiter und stehen PVÖ-Mitglieder kostenfrei für Rat und Information persönlich zur Verfügung. Terminanmeldung in der Landesgeschäftsstelle des Pensionistenverbandes (PVÖ) Vorarlberg unter 05574/45995 oder vorarlberg(at)pvoe.at.